Gemeinsam
höhere Ziele
erreichen.

Mit uns sind Sie in bester Begleitung
auf Ihrem Erfolgsweg.

Wir sind ihr kompetentes Steuerberatungsunternehmen im Herzen Wiens für die Bereiche Steuern, Internationales, Strategieberatung, Unternehmensberatung & Gründung, Bilanzierung, vereinbarte Prüfungshandlungen und sonstige Prüfungen, Umgründungen, Personalverrechnung und Buchhaltung. Unser Ziel ist es, nicht nur fachlich unsere Klienten auf ihrem Weg zu unterstützen, sondern sie auch auf einer persönlichen, wertschätzenden und vertrauensvollen Ebene zu betreuen. Die Kanzleiphilosophie, welche stets von Herrn Mag. Otmar Paugger gelehrt wird, lautet, dass wir in guten aber ebenso in schwierigen Zeiten stets ein Team mit den Klienten bilden um im Idealfall gemeinsam wachsen zu können.

Die Aus- und Weiterbildung ist einer der wichtigsten Werte unserer Kanzlei, um unseren Klienten bei komplexen Sachverhalten stets weiterhelfen zu können sowie diese ihnen leicht und verständlich erklären zu können.

„Wenn du es nicht einfach erklären kannst, hast du es nicht gut genug verstanden“

– Albert Einstein

Steuerberatung Konzentrieren Sie sich auf Ihr Unternehmen und Ihren Erfolg! Unsere Steuerberatung kümmert sich um alle Fragen des Steuerrechts.

Strategieberatung & Controlling Planung, Steuerung und Controlling sind wesentlich für die Unternehmensführung und -entwicklung.

Unternehmensberatung Mit uns haben Sie einen starken und kompetenten Partner an Ihrer Seite, um die richtigen Konzepte und Strategien zu entwickeln und zu implementieren.

Buchhaltung & Bilanzierung Die laufende Buchhaltung und das Rechnungswesen liefert Ihnen aussagekräftige Informationen als Grundlage für Ihre Unternehmensführung.

Personalverrechnung Vertretung in allen Abgaben- und Beitragsangelegenheiten vor den Behörden des Bundes, ...Nullacca epercil molupta temoluptat fuga. Ximagna temquia

Internationales Wir erarbeiten internationale Steuerkonzepte, überprüfen Verrechnunsgpreissysteme, beraten und bei grenzüberschreitenden Investitionen, Akquisitionen und Umstrukturierungen uvm.

Wir denken weiter
und größer.

Wir beraten Sie proaktiv und
strategisch.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend weiterentwickelnde Steuer- und Abgabenrecht fühlen sich viele Steuerpflichtige überfordert. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe.

Als Ihr Ratgeber in allen steuerlichen Angelegenheiten übernehmen wir für Sie gerne die Lösung Ihrer individuellen steuer- und abgabenrechtlichen Probleme. Dazu gehört auch die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Die Zusammenarbeit mit unseren Klienten ist uns wichtig.

Wir wissen Ihr Vertrauen in uns zu schätzen und daher sehen wir die partnerschaftliche und verlässliche Zusammenarbeit mit unseren Klienten neben unserem Fachwissen als wesentlchen Teil unserer Arbeit. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe, unkompliziert und darauf ausgerichtet Sie maximal zu entlasten.

Unsere Ausbildung, unsere Erfahrung, unser Wille zur ständigen Fortbildung und unsere Einstellung zu unserem Beruf sind Ihr Nutzen – wir bieten ein kompetentes Beratungsnetzwerk aus einer Hand. Wir freuen uns, Sie auf ein kostenloses Erstgespräch bei uns begrüßen zu dürfen!

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Auswirkung der deutschen USt-Erhöhung ab 2007 auf Österreich

Januar 2007
Kategorien: Klienten-Info

Die Erhöhung des deutschen USt-Normalsteuersatzes von 16% auf 19% ab 1. Jänner 2007 wirkt sich für österreichische Konsumenten und Unternehmen wie folgt aus:

:: Konsumenten

Infolge Anwendung des Ursprunglandprinzipes haben sie die erhöhte Umsatzsteuer von 19% zu entrichten. Keine Änderung tritt beim Erwerb von Autos und Motorrädern ein, da in diesem Fall das Bestimmungslandprinzip anzuwenden ist und weiterhin die österreichische USt mit 20% fällig wird.

:: Unternehmen

Liegt kein innergemeinschaftlicher Erwerb lt. Art. 1 Abs. 4 UStG vor, gilt das gleiche wie für Konsumenten. Davon sind betroffen: Umsatzsteuerbefreite Unternehmer (z.B. Ärzte, Kleinunternehmer), welche die Erwerbsschwelle von € 11.000,- nicht überschreiten, in welche der Erwerb neuer Fahrzeuge und verbrauchsteuerpflichtige Waren aber nicht einzubeziehen sind. In Deutschland registrierte ust-pflichtige Unternehmen haben Umstellungsbedarf. Für Rechnungen ab 2007 ist der erhöhte USt-Steuersatz von 19% anzusetzen. Ist die Verfügungsmacht allerdings noch 2006 übergegangen ist mit 16% zu fakturieren. Für 2006 erhaltene Anzahlungen auf Lieferungen und Leistungen im Jahre 2007 ist aber die erhöhte USt nach zu verrechnen

Bild: © nyul - Fotolia

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