Gemeinsam
höhere Ziele
erreichen.

Mit uns sind Sie in bester Begleitung
auf Ihrem Erfolgsweg.

Wir sind ihr kompetentes Steuerberatungsunternehmen im Herzen Wiens für die Bereiche Steuern, Internationales, Strategieberatung, Unternehmensberatung & Gründung, Bilanzierung, vereinbarte Prüfungshandlungen und sonstige Prüfungen, Umgründungen, Personalverrechnung und Buchhaltung. Unser Ziel ist es, nicht nur fachlich unsere Klienten auf ihrem Weg zu unterstützen, sondern sie auch auf einer persönlichen, wertschätzenden und vertrauensvollen Ebene zu betreuen. Die Kanzleiphilosophie, welche stets von Herrn Mag. Otmar Paugger gelehrt wird, lautet, dass wir in guten aber ebenso in schwierigen Zeiten stets ein Team mit den Klienten bilden um im Idealfall gemeinsam wachsen zu können.

Die Aus- und Weiterbildung ist einer der wichtigsten Werte unserer Kanzlei, um unseren Klienten bei komplexen Sachverhalten stets weiterhelfen zu können sowie diese ihnen leicht und verständlich erklären zu können.

„Wenn du es nicht einfach erklären kannst, hast du es nicht gut genug verstanden“

– Albert Einstein

Steuerberatung Konzentrieren Sie sich auf Ihr Unternehmen und Ihren Erfolg! Unsere Steuerberatung kümmert sich um alle Fragen des Steuerrechts.

Strategieberatung & Controlling Planung, Steuerung und Controlling sind wesentlich für die Unternehmensführung und -entwicklung.

Unternehmensberatung Mit uns haben Sie einen starken und kompetenten Partner an Ihrer Seite, um die richtigen Konzepte und Strategien zu entwickeln und zu implementieren.

Buchhaltung & Bilanzierung Die laufende Buchhaltung und das Rechnungswesen liefert Ihnen aussagekräftige Informationen als Grundlage für Ihre Unternehmensführung.

Personalverrechnung Vertretung in allen Abgaben- und Beitragsangelegenheiten vor den Behörden des Bundes, ...Nullacca epercil molupta temoluptat fuga. Ximagna temquia

Internationales Wir erarbeiten internationale Steuerkonzepte, überprüfen Verrechnunsgpreissysteme, beraten und bei grenzüberschreitenden Investitionen, Akquisitionen und Umstrukturierungen uvm.

Wir denken weiter
und größer.

Wir beraten Sie proaktiv und
strategisch.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend weiterentwickelnde Steuer- und Abgabenrecht fühlen sich viele Steuerpflichtige überfordert. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe.

Als Ihr Ratgeber in allen steuerlichen Angelegenheiten übernehmen wir für Sie gerne die Lösung Ihrer individuellen steuer- und abgabenrechtlichen Probleme. Dazu gehört auch die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Die Zusammenarbeit mit unseren Klienten ist uns wichtig.

Wir wissen Ihr Vertrauen in uns zu schätzen und daher sehen wir die partnerschaftliche und verlässliche Zusammenarbeit mit unseren Klienten neben unserem Fachwissen als wesentlchen Teil unserer Arbeit. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe, unkompliziert und darauf ausgerichtet Sie maximal zu entlasten.

Unsere Ausbildung, unsere Erfahrung, unser Wille zur ständigen Fortbildung und unsere Einstellung zu unserem Beruf sind Ihr Nutzen – wir bieten ein kompetentes Beratungsnetzwerk aus einer Hand. Wir freuen uns, Sie auf ein kostenloses Erstgespräch bei uns begrüßen zu dürfen!

LERNEN SIE UNS KENNEN

vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch

AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Körperschaftsteuer: Neues bei Dividenden aus ausländischen Minderheitsbeteiligungen (kleiner 10%)

Juni 2008
Kategorien: Klienten-Info

Erträge aus Beteiligungen an ausländischen Kapitalgesellschaften sind gemäß § 10 Abs. 2 KStG dann körperschaftsteuerfrei, wenn die Beteiligung zumindest 10% beträgt und mindestens ein Jahr bestanden hat (internationales Schachtelprivileg). Der VwGH hat nun in seinem Erkenntnis vom 17.4.2008 (2008/15/0064) festgestellt, dass die Nichtanwendbarkeit des internationalen Schachtelprivilegs bei Beteiligungen unter 10% an EU-Kapitalgesellschaften eine unzulässige Beschränkung des freien Kapitalverkehrs darstellt und somit gemeinschaftsrechtswidrig ist. Ob dies auch für Dividenden aus Minderheitsbeteiligungen aus Drittstaaten gilt, hat der VwGH offen gelassen.

Zur Herstellung eines gemeinschaftsrechtskonformen Zustands reicht es aber laut VwGH aus, wenn bei der Verdrängung von nationalem Recht durch Gemeinschaftsrecht die Anrechnung der ausländischen Steuern (maximal bis zum Betrag der österreichischen Steuer) erfolgt. Auf diese Weise wird eine Gleichbehandlung mit einer Inlandsveranlagung hergestellt. Internationale Schachtelbeteiligungen (d.h. von zumindest 10%) bleiben somit aufgrund der Befreiung in Österreich weiterhin besser gestellt, wenn das Steuerniveau im Ausland unter dem in Österreich liegt. Diese Besserstellung ist damit zu rechtfertigen, dass im Ausland ein aktives wirtschaftliches Engagement vorliegt, welches wiederum ein höheres Beteiligungsausmaß voraussetzt.

Bild: © Marc Dietrich - Fotolia

NEWSLETTER-ANMELDUNG

Sie möchten regelmäßig informiert werden?