Gemeinsam
höhere Ziele
erreichen.

Mit uns sind Sie in bester Begleitung
auf Ihrem Erfolgsweg.

Wir sind ihr kompetentes Steuerberatungsunternehmen im Herzen Wiens für die Bereiche Steuern, Internationales, Strategieberatung, Unternehmensberatung & Gründung, Bilanzierung, vereinbarte Prüfungshandlungen und sonstige Prüfungen, Umgründungen, Personalverrechnung und Buchhaltung. Unser Ziel ist es, nicht nur fachlich unsere Klienten auf ihrem Weg zu unterstützen, sondern sie auch auf einer persönlichen, wertschätzenden und vertrauensvollen Ebene zu betreuen. Die Kanzleiphilosophie, welche stets von Herrn Mag. Otmar Paugger gelehrt wird, lautet, dass wir in guten aber ebenso in schwierigen Zeiten stets ein Team mit den Klienten bilden um im Idealfall gemeinsam wachsen zu können.

Die Aus- und Weiterbildung ist einer der wichtigsten Werte unserer Kanzlei, um unseren Klienten bei komplexen Sachverhalten stets weiterhelfen zu können sowie diese ihnen leicht und verständlich erklären zu können.

„Wenn du es nicht einfach erklären kannst, hast du es nicht gut genug verstanden“

– Albert Einstein

Steuerberatung Konzentrieren Sie sich auf Ihr Unternehmen und Ihren Erfolg! Unsere Steuerberatung kümmert sich um alle Fragen des Steuerrechts.

Strategieberatung & Controlling Planung, Steuerung und Controlling sind wesentlich für die Unternehmensführung und -entwicklung.

Unternehmensberatung Mit uns haben Sie einen starken und kompetenten Partner an Ihrer Seite, um die richtigen Konzepte und Strategien zu entwickeln und zu implementieren.

Buchhaltung & Bilanzierung Die laufende Buchhaltung und das Rechnungswesen liefert Ihnen aussagekräftige Informationen als Grundlage für Ihre Unternehmensführung.

Personalverrechnung Vertretung in allen Abgaben- und Beitragsangelegenheiten vor den Behörden des Bundes, ...Nullacca epercil molupta temoluptat fuga. Ximagna temquia

Internationales Wir erarbeiten internationale Steuerkonzepte, überprüfen Verrechnunsgpreissysteme, beraten und bei grenzüberschreitenden Investitionen, Akquisitionen und Umstrukturierungen uvm.

Wir denken weiter
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Wir beraten Sie proaktiv und
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Durch das immer komplexer werdende und sich laufend weiterentwickelnde Steuer- und Abgabenrecht fühlen sich viele Steuerpflichtige überfordert. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe.

Als Ihr Ratgeber in allen steuerlichen Angelegenheiten übernehmen wir für Sie gerne die Lösung Ihrer individuellen steuer- und abgabenrechtlichen Probleme. Dazu gehört auch die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Die Zusammenarbeit mit unseren Klienten ist uns wichtig.

Wir wissen Ihr Vertrauen in uns zu schätzen und daher sehen wir die partnerschaftliche und verlässliche Zusammenarbeit mit unseren Klienten neben unserem Fachwissen als wesentlchen Teil unserer Arbeit. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe, unkompliziert und darauf ausgerichtet Sie maximal zu entlasten.

Unsere Ausbildung, unsere Erfahrung, unser Wille zur ständigen Fortbildung und unsere Einstellung zu unserem Beruf sind Ihr Nutzen – wir bieten ein kompetentes Beratungsnetzwerk aus einer Hand. Wir freuen uns, Sie auf ein kostenloses Erstgespräch bei uns begrüßen zu dürfen!

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Anregungen für Maßnahmen vor Jahresende und Vorschau auf 2002 -- II. Lohnverrechnung

Dezember 2001
Kategorien: Klienten-Info

II. Lohnverrechnung

1. Mitteilungen an das Finanzamt

Lohnzettelübermittlung

Ende Februar 2002 sind die Jahreslohnzettel 2001 auf elektronischem Weg zu übermitteln, Die Papierlohnzettel 2001 sind bereits bis Ende Jänner 2002 zu übermitteln, wenn die technischen Voraussetzungen für die elektronische Übermittlung fehlen.

Mitteilung über ausbezahlte Honorare

Für bestimmte Gruppen von Selbständigen (z.B. Aufsichtsratsmitglieder, Stiftungsvorstände, Vortragende, Funktionäre, Provisionsempfänger etc.) wurde gemäß § 109 a EStG für ausbezahlte Honorare ab 1. Jänner 2002 eine der Lohnzettelübermittlung nachgebildete Mitteilungspflicht eingeführt. Ab 2002 ist daher für diese Auszahlungen eine der diesbezüglichen Verordnung entsprechende Evidenz zu führen.

2. Jahresausgleich bei Mehrfachversicherung in der Krankenversicherung

Anträge auf Beitragserstattung infolge Überschreiten der Höchstbeitragsgrundlage können bis zum Ablauf des drittfolgenden Jahres eingebracht werden. Vom Überschreitungsbetrag werden 4% erstattet. Sinnvoll ist es, bei mehreren Beschäftigungsverhältnissen den Antrag auf Differenzvorschreibung zu stellen.

3. Arbeitnehmerveranlagung

Sofern beim Arbeitgeber im Dezember 2001 keine Aufrollung der Lohnverrechnung erfolgt (z.B. Geltendmachung des Kirchenbeitrages), wozu der Arbeitgeber auch nicht verpflichtet ist, hat der Arbeitnehmer 5 Jahre Zeit, eine Arbeitnehmerveranlagung zu beantragen. Für 1996 läuft die Antragsfrist daher am 31. Dezember 2001 ab. Liegen aber die Voraussetzungen für eine Pflichtveranlagung vor (z.B. Nebeneinkünfte über S 10.000,-, mehrere Bezüge etc.) ist eine Steuererklärung bis Ende September des Folgejahres abzugeben. Bei einer Nachzahlung schreibt das Finanzamt automatisch Vorauszahlungen für das nächste Jahr vor. Entspricht deren Höhe voraussichtlich nicht den tatsächlichen Verhältnissen, ist ein begründeter Herabsetzungsantrag zu stellen.

4. Ende des Lohnstufenverfahrens und Fälligkeit der Lohnnebenkosten

Die Abrechnung der Sozialversicherungsbeiträge nach dem Lohnstufenverfahren endet am 31. Dezember 2001. Ab 2002 gilt nur mehr das Lohnsummenverfahren. Damit kommt es zu einer Vereinheitlichung des Zahlungstermins der SV-Beiträge mit den Bundesabgaben, welche nunmehr alle am 15. des folgenden Monates überwiesen werden können. Bei Banküberweisung besteht eine Respirofrist von 3 Tagen. Dass für die Gemeindeabgaben (KommSt und U-Bahnsteuer in Wien) die am 15. des Folgemonats fällig sind, gesetzlich keine Respirofrist besteht, widerspricht dem Gebot der Verwaltungsvereinfachung.

Bild: © Henry Schmitt - Fotolia

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