Gemeinsam
höhere Ziele
erreichen.

Mit uns sind Sie in bester Begleitung
auf Ihrem Erfolgsweg.

Wir sind ihr kompetentes Steuerberatungsunternehmen im Herzen Wiens für die Bereiche Steuern, Internationales, Strategieberatung, Unternehmensberatung & Gründung, Bilanzierung, vereinbarte Prüfungshandlungen und sonstige Prüfungen, Umgründungen, Personalverrechnung und Buchhaltung. Unser Ziel ist es, nicht nur fachlich unsere Klienten auf ihrem Weg zu unterstützen, sondern sie auch auf einer persönlichen, wertschätzenden und vertrauensvollen Ebene zu betreuen. Die Kanzleiphilosophie, welche stets von Herrn Mag. Otmar Paugger gelehrt wird, lautet, dass wir in guten aber ebenso in schwierigen Zeiten stets ein Team mit den Klienten bilden um im Idealfall gemeinsam wachsen zu können.

Die Aus- und Weiterbildung ist einer der wichtigsten Werte unserer Kanzlei, um unseren Klienten bei komplexen Sachverhalten stets weiterhelfen zu können sowie diese ihnen leicht und verständlich erklären zu können.

„Wenn du es nicht einfach erklären kannst, hast du es nicht gut genug verstanden“

– Albert Einstein

Steuerberatung Konzentrieren Sie sich auf Ihr Unternehmen und Ihren Erfolg! Unsere Steuerberatung kümmert sich um alle Fragen des Steuerrechts.

Strategieberatung & Controlling Planung, Steuerung und Controlling sind wesentlich für die Unternehmensführung und -entwicklung.

Unternehmensberatung Mit uns haben Sie einen starken und kompetenten Partner an Ihrer Seite, um die richtigen Konzepte und Strategien zu entwickeln und zu implementieren.

Buchhaltung & Bilanzierung Die laufende Buchhaltung und das Rechnungswesen liefert Ihnen aussagekräftige Informationen als Grundlage für Ihre Unternehmensführung.

Personalverrechnung Vertretung in allen Abgaben- und Beitragsangelegenheiten vor den Behörden des Bundes, ...Nullacca epercil molupta temoluptat fuga. Ximagna temquia

Internationales Wir erarbeiten internationale Steuerkonzepte, überprüfen Verrechnunsgpreissysteme, beraten und bei grenzüberschreitenden Investitionen, Akquisitionen und Umstrukturierungen uvm.

Wir denken weiter
und größer.

Wir beraten Sie proaktiv und
strategisch.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend weiterentwickelnde Steuer- und Abgabenrecht fühlen sich viele Steuerpflichtige überfordert. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe.

Als Ihr Ratgeber in allen steuerlichen Angelegenheiten übernehmen wir für Sie gerne die Lösung Ihrer individuellen steuer- und abgabenrechtlichen Probleme. Dazu gehört auch die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Die Zusammenarbeit mit unseren Klienten ist uns wichtig.

Wir wissen Ihr Vertrauen in uns zu schätzen und daher sehen wir die partnerschaftliche und verlässliche Zusammenarbeit mit unseren Klienten neben unserem Fachwissen als wesentlchen Teil unserer Arbeit. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe, unkompliziert und darauf ausgerichtet Sie maximal zu entlasten.

Unsere Ausbildung, unsere Erfahrung, unser Wille zur ständigen Fortbildung und unsere Einstellung zu unserem Beruf sind Ihr Nutzen – wir bieten ein kompetentes Beratungsnetzwerk aus einer Hand. Wir freuen uns, Sie auf ein kostenloses Erstgespräch bei uns begrüßen zu dürfen!

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Hinweise für Maßnahmen vor Jahresende und Vorschau auf 2003

Dezember 2002

1.) Ende der Sparbuchschenkung

Diese wurde vom 30. Juni 2002 auf den 31. Dezember2002 verschoben und wird voraussichtlich der letzte Termin sein.

2.) Abfertigung neu

:: Auswahl der Mitarbeitervorsorge-Kasse
Wurde aus Vorsichtsgründen noch keine MV-Kasse aus-gewählt, schadet das nicht, weil die an die Gebietskrankenkasse ab 2003 eingezahlten Beiträge dort ohnedies zwischengeparkt werden.

:: Abfertigungsrückstellungen nach altem Recht
Der Rückstellungsprozentsatz wird bereits ab 2002 auf 47,5 % und für 2003 auf 45 % der Abfertigungsansprüche abgesenkt. Entschließt sich der Arbeitgeber zur Auflösung der Abfertigungsrückstellung, kann diese bereits im Jahre 2002 steuerneutral durchgeführt werden, unabhängig davon, ob auf das neue Abfertigungssystem übergegangen wird oder nicht. Die Auflösung im Jahre 2002 ist dann geboten, wenn bereits ab 2003 der Übertragungsbetrag an die MV-Kasse entrichtet wird, weil dann der volle Betrag in gleichhohen Jahresfünftelbeträgen steuerlich absetzbar ist.

3.) Steuerwirksame Zahlungen für 2002

Damit diese Beträge steuerlich abzugsfähig sind, müssen sie vor Jahresende bezahlt werden:
Spenden an bestimmte Forschungs- und Lehranstalten in der Höhe von 10 % des Jahreseinkommens 2001. Die Liste wurde mit Wirkung ab 5. Oktober 2002 um bestimmte private Museen und Dachverbände von Behindertensportorganisationen erweitert (§ 4 Abs 4 Z 6 EStG)
Sonderausgaben (Steuerberatungskosten in unbegrenzter Höhe, Kirchenbeiträge bis € 75,– p.a., Personenversicherungen mit den restriktiven Einschleifregelungen)
Außergewöhnliche Belastung ohne Selbstbehalt z. B. für Katastrophenschäden und ab einer 25 %igen Erwerbsbehinderung. Mit Selbstbehalt z. B. Krankheitskosten
Steuer- und beitragsfreie Zuwendungen an Dienstnehmer

Zukunftsvorsorge
€ 300,-p.a.
Sachzuwendungen
€ 186,– p.a.
Betriebsveranstaltungen
€ 365,– p.a.
Mitarbeiterbeteiligung
€ 1.460,– p.a.
Belegschaftsbeteiligungsstiftung
€ 1.460,– p.a.
Option auf Beteiligung
€ 36.400,– p.a.
Zinsenersparnis für Darlehen (Zinssatz 4,5 %) bis
€ 7.300,–
Hochwasserentschädigung – keine Obergrenze  

4.) Einkommen von großjährigen Kindern

Familienbeihilfe
Der Anspruch entfällt, wenn im Kalenderjahr, das nach dem Kalenderjahr liegt, in dem das Kind das 18. Lebensjahr vollendet hat, sein zu versteuerndes Einkommen € 8.725,– übersteigt. In diesem Fall wird die im ganzen Jahr bezogene Familienbeihilfe zurückgefordert. Die bisherige Ferienregelung ist entfallen.
Einkommensteuer
Bei selbständiger Tätigkeit (z.B. freier Dienstvertrag) ist eine Einkommenssteuererklärung abzugeben, wenn das steuerpflichtige Einkommen € 6.975,– p.a. übersteigt.
Umsatzsteuer
Eine Umsatzsteuererklärung ist abzugeben, wenn der Jahresumsatz € 7.500,– übersteigt. Bis € 26.400,– p.a. besteht aber unechte Umsatzsteuerfreiheit (Kleinunternehmer).
Sozialversicherung
Übersteigt der Bezug aus einem echten Dienstverhältnis die Geringfügigkeitsgrenze von € 301,54 besteht Vollversicherungspflicht.

5.) Verlustzuweisungsmodelle

Auf die gemäß § 2 Abs. 2 a und b EStG bestehenden Verlustausgleichs- und Verlustvortragsverbote sei hingewiesen.
– Der Verlustausgleich ist versagt, wenn das Erzielen steuerlicher Vorteile im Vordergrund steht, sowie für Beteiligungen mit Schwerpunkt der Verwaltung unkörperlicher Wirtschaftsgüter oder gewerblicher Vermietung. Solche Verluste können nur mit Gewinnen aus dieser Beteiligung in den Folgejahren verrechnet werden.
– Für den Verlustvortrag besteht eine Verrechnungsgrenze in der Höhe von 75 % der positiven Einkünfte.
Die gute Nachricht: Für den Bereich der Einkünfte aus Vermietung sind in bestimmten Fällen Verlustbeteiligungsmodelle steuerlich anerkannt (z.B. Vorsorgewohnung)
Die schlechte Nachricht: Fremdfinanzierte Rentenversicherungsmodelle (z.B. „Schnee“-Modell) sind als Beteiligungen im oben angeführtem Sinn zu betrachten. Dies gilt für Verträge die nach dem 31. Juli 2002 abgeschlossen worden sind. Ab 31. Oktober 2000 gelten ferner restriktive Maßnahmen zur Vermeidung negativer ausschüttungsgleicher Erträge bei Investmentbeteiligungen.

6.) Sozialversicherungsrechtliche Begleitmaßnahmen anlässlich der Hochwasserkatastrophe

– Laufende Beitragsprüfungen werden unterbrochen
– Keine Beitragszuschläge für verspätete Meldungen
– Ratenzahlungen bei Zahlungsschwierigkeiten
– Nachsicht für Verzugszinsen
– Aussetzung von Einbringungsmaßnahmen

7.) Geringfügigkeitsgrenzen nach ASVG

Der Betrag wird sich voraussichtlich von € 301,54 p.m. im Jahre 2002 auf € 309,38 p.m. im Jahre 2003 erhöhen.

Bild: © gunnar3000 - Fotolia

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