Gemeinsam
höhere Ziele
erreichen.

Mit uns sind Sie in bester Begleitung
auf Ihrem Erfolgsweg.

Wir sind ihr kompetentes Steuerberatungsunternehmen im Herzen Wiens für die Bereiche Steuern, Internationales, Strategieberatung, Unternehmensberatung & Gründung, Bilanzierung, vereinbarte Prüfungshandlungen und sonstige Prüfungen, Umgründungen, Personalverrechnung und Buchhaltung. Unser Ziel ist es, nicht nur fachlich unsere Klienten auf ihrem Weg zu unterstützen, sondern sie auch auf einer persönlichen, wertschätzenden und vertrauensvollen Ebene zu betreuen. Die Kanzleiphilosophie, welche stets von Herrn Mag. Otmar Paugger gelehrt wird, lautet, dass wir in guten aber ebenso in schwierigen Zeiten stets ein Team mit den Klienten bilden um im Idealfall gemeinsam wachsen zu können.

Die Aus- und Weiterbildung ist einer der wichtigsten Werte unserer Kanzlei, um unseren Klienten bei komplexen Sachverhalten stets weiterhelfen zu können sowie diese ihnen leicht und verständlich erklären zu können.

„Wenn du es nicht einfach erklären kannst, hast du es nicht gut genug verstanden“

– Albert Einstein

Steuerberatung Konzentrieren Sie sich auf Ihr Unternehmen und Ihren Erfolg! Unsere Steuerberatung kümmert sich um alle Fragen des Steuerrechts.

Strategieberatung & Controlling Planung, Steuerung und Controlling sind wesentlich für die Unternehmensführung und -entwicklung.

Unternehmensberatung Mit uns haben Sie einen starken und kompetenten Partner an Ihrer Seite, um die richtigen Konzepte und Strategien zu entwickeln und zu implementieren.

Buchhaltung & Bilanzierung Die laufende Buchhaltung und das Rechnungswesen liefert Ihnen aussagekräftige Informationen als Grundlage für Ihre Unternehmensführung.

Personalverrechnung Vertretung in allen Abgaben- und Beitragsangelegenheiten vor den Behörden des Bundes, ...Nullacca epercil molupta temoluptat fuga. Ximagna temquia

Internationales Wir erarbeiten internationale Steuerkonzepte, überprüfen Verrechnunsgpreissysteme, beraten und bei grenzüberschreitenden Investitionen, Akquisitionen und Umstrukturierungen uvm.

Wir denken weiter
und größer.

Wir beraten Sie proaktiv und
strategisch.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend weiterentwickelnde Steuer- und Abgabenrecht fühlen sich viele Steuerpflichtige überfordert. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe.

Als Ihr Ratgeber in allen steuerlichen Angelegenheiten übernehmen wir für Sie gerne die Lösung Ihrer individuellen steuer- und abgabenrechtlichen Probleme. Dazu gehört auch die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Die Zusammenarbeit mit unseren Klienten ist uns wichtig.

Wir wissen Ihr Vertrauen in uns zu schätzen und daher sehen wir die partnerschaftliche und verlässliche Zusammenarbeit mit unseren Klienten neben unserem Fachwissen als wesentlchen Teil unserer Arbeit. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe, unkompliziert und darauf ausgerichtet Sie maximal zu entlasten.

Unsere Ausbildung, unsere Erfahrung, unser Wille zur ständigen Fortbildung und unsere Einstellung zu unserem Beruf sind Ihr Nutzen – wir bieten ein kompetentes Beratungsnetzwerk aus einer Hand. Wir freuen uns, Sie auf ein kostenloses Erstgespräch bei uns begrüßen zu dürfen!

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Steuersparcheckliste 2006 - Teil 4: Für alle Steuerpflichtigen

Dezember 2006
Kategorien: Klienten-Info

- Sonderausgaben / "Topfsonderausgaben"

Durch das Vorziehen von Sonderausgaben kann das steuerpflichtige Einkommen vermindert werden. In Erinnerung wird gerufen, dass die steuerliche Absetzbarkeit mit einem Höchstbetrag von € 2.920,- zuzüglich weiterer € 2.920,- für Alleinverdiener sowie insgesamt weiterer € 1.460,- ab drei Kindern beschränkt ist. Ein Alleinverdiener mit drei Kindern kann daher maximal € 7.300,- als "Topfsonderausgaben" geltend machen. In diese Grenze fallen allerdings auch Ausgaben für Lebens-, Unfall- und Krankenversicherungen, Ausgaben für Wohnraumsanierung sowie die Anschaffung von jungen Aktien. Die im Rahmen dieser Höchstbeiträge geltend gemachten Ausgaben wirken sich aber nur mit einem Viertel steuermindernd aus. Bei einem Jahreseinkommen zwischen € 36.400,- und € 50.900,- reduziert sich der absetzbare Betrag überdies gleichmäßig auf null.

  • Ohne Höchstbetrag unbeschränkt abzugsfähig
    Dazu zählen der Nachkauf von Pensionsversicherungszeiten, Beiträge zur freiwilligen Weiterversicherung in der Pensionsversicherung, bestimmte Renten und dauernde Lasten sowie Steuerberatungskosten, sofern sie nicht Betriebsausgaben oder Werbungskosten sind. Auch pauschalierte Steuerpflichtige können Steuerberatungskosten als Sonderausgaben absetzen.
  • Höchstbetrag ohne Einschleifregel
    Kirchenbeiträge bis € 100,- und bestimmte Zuwendungen für Forschung bis 10% der Vorjahreseinkünfte.

- Außergewöhnliche Belastungen

Damit der Selbstbehalt überstiegen wird, kann es sinnvoll sein, Zahlungen noch in das Jahr 2006 vorzuziehen (z.B. Krankheitskosten, Einbau eines behindertengerechten Bades). Unterhaltskosten sind nur insoweit abzugsfähig, als sie beim Unterhaltsberechtigten selbst a.g. Belastungen darstellen würden. Bei Katastrophenschäden entfällt der Selbstbehalt.

- Ausbildungskosten

Für Kinder kann ein Pauschalbetrag von monatlich € 110,- als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht werden, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht. Berufsbedingte Aus-, Fortbildungs- und Umschulungskosten können als Betriebs- bzw. Werbungskosten geltend gemacht werden.

- Zukunftsvorsorge / Bausparen / Prämienbegünstigte Pensionsvorsorge

Die 2006 geförderte private Zukunftsvorsorge im prämienbegünstigten Ausmaß von € 2066,- pro Jahr führt zu einer staatlichen Prämie von 8,5% und beläuft sich somit auf € 175,61. Beim Bausparen gilt für 2006 eine staatliche Prämie von 3% bis zu einem Einzahlungsbetrag von € 1.000,-. Alternativ oder ergänzend hierzu sind Beiträge zu einer Pensionszusatzversicherung, zu einer Pensionskasse, einer betrieblichen Kollektivversicherung bzw. einer freiwilligen Höherversicherung in der gesetzlichen Pensionsversicherung im Höchstausmaß von € 1.000,- mit 8,5% prämienbegünstigt.

- Spekulationseinkünfte
Spekulationsgewinne sind mit Verlusten aus derartigen Geschäften im gleichen Jahr ausgleichsfähig. Die Spekulationsfrist beträgt 1 Jahr, bei Liegenschaften 10 Jahre. Beispiel: steuerpflichtiger Spekulationsgewinn (über der Freigrenze von € 440,-) wird durch Realisierung des Spekulationsverlustes (z.B. Verkauf der innerhalb der letzten 12 Monate erworbenen und nunmehr im Minus befindlichen Aktien) ausgeglichen. Glaubt man an das Potential der im Minus befindlichen Aktien, können sie durch Nachkauf zum niedrigeren Kurs wieder angeschafft werden.

- Spenden
Die Abzugsfähigkeit von Spenden an bestimmte Organisationen (Forschungseinrichtungen, öffentliche Museen etc.) ist mit 10% des Vorjahreseinkommen begrenzt. Ohne Berücksichtigung der 10%-Grenze sind Geld- und Sachspenden in Katastrophenfällen als Betriebsausgaben abzugsfähig, wenn sie mit einem Werbeeffekt verbunden sind.

Bild: © John Hurst - Fotolia

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