Gemeinsam
höhere Ziele
erreichen.

Mit uns sind Sie in bester Begleitung
auf Ihrem Erfolgsweg.

Wir sind ihr kompetentes Steuerberatungsunternehmen im Herzen Wiens für die Bereiche Steuern, Internationales, Strategieberatung, Unternehmensberatung & Gründung, Bilanzierung, vereinbarte Prüfungshandlungen und sonstige Prüfungen, Umgründungen, Personalverrechnung und Buchhaltung. Unser Ziel ist es, nicht nur fachlich unsere Klienten auf ihrem Weg zu unterstützen, sondern sie auch auf einer persönlichen, wertschätzenden und vertrauensvollen Ebene zu betreuen. Die Kanzleiphilosophie, welche stets von Herrn Mag. Otmar Paugger gelehrt wird, lautet, dass wir in guten aber ebenso in schwierigen Zeiten stets ein Team mit den Klienten bilden um im Idealfall gemeinsam wachsen zu können.

Die Aus- und Weiterbildung ist einer der wichtigsten Werte unserer Kanzlei, um unseren Klienten bei komplexen Sachverhalten stets weiterhelfen zu können sowie diese ihnen leicht und verständlich erklären zu können.

„Wenn du es nicht einfach erklären kannst, hast du es nicht gut genug verstanden“

– Albert Einstein

Steuerberatung Konzentrieren Sie sich auf Ihr Unternehmen und Ihren Erfolg! Unsere Steuerberatung kümmert sich um alle Fragen des Steuerrechts.

Strategieberatung & Controlling Planung, Steuerung und Controlling sind wesentlich für die Unternehmensführung und -entwicklung.

Unternehmensberatung Mit uns haben Sie einen starken und kompetenten Partner an Ihrer Seite, um die richtigen Konzepte und Strategien zu entwickeln und zu implementieren.

Buchhaltung & Bilanzierung Die laufende Buchhaltung und das Rechnungswesen liefert Ihnen aussagekräftige Informationen als Grundlage für Ihre Unternehmensführung.

Personalverrechnung Vertretung in allen Abgaben- und Beitragsangelegenheiten vor den Behörden des Bundes, ...Nullacca epercil molupta temoluptat fuga. Ximagna temquia

Internationales Wir erarbeiten internationale Steuerkonzepte, überprüfen Verrechnunsgpreissysteme, beraten und bei grenzüberschreitenden Investitionen, Akquisitionen und Umstrukturierungen uvm.

Wir denken weiter
und größer.

Wir beraten Sie proaktiv und
strategisch.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend weiterentwickelnde Steuer- und Abgabenrecht fühlen sich viele Steuerpflichtige überfordert. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe.

Als Ihr Ratgeber in allen steuerlichen Angelegenheiten übernehmen wir für Sie gerne die Lösung Ihrer individuellen steuer- und abgabenrechtlichen Probleme. Dazu gehört auch die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Die Zusammenarbeit mit unseren Klienten ist uns wichtig.

Wir wissen Ihr Vertrauen in uns zu schätzen und daher sehen wir die partnerschaftliche und verlässliche Zusammenarbeit mit unseren Klienten neben unserem Fachwissen als wesentlchen Teil unserer Arbeit. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe, unkompliziert und darauf ausgerichtet Sie maximal zu entlasten.

Unsere Ausbildung, unsere Erfahrung, unser Wille zur ständigen Fortbildung und unsere Einstellung zu unserem Beruf sind Ihr Nutzen – wir bieten ein kompetentes Beratungsnetzwerk aus einer Hand. Wir freuen uns, Sie auf ein kostenloses Erstgespräch bei uns begrüßen zu dürfen!

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

(Punktuelle) Änderungen durch das Budgetbegleitgesetz 2012

Dezember 2011
Kategorien: Klienten-Info

Mitte November 2011 wurde das Budgetbegleitgesetz 2012 vom Nationalrat beschlossen. Die Endfassung bringt auch Änderungen im Bezug auf die „Kapitalbesteuerung Neu“ mit sich. Nachfolgend werden wichtige Veränderungen bzw. Neuerungen dargestellt. Sie treten grundsätzlich mit 1. Jänner 2012 ein.

Einkommensteuergesetz

Automatischer Verlustausgleich im Privatvermögen

Wie schon in der KI 6/2011 berichtet, tritt der automatische KESt-Abzug in den Fällen der „Vermögenszuwachsbesteuerung“ ab 1. April 2012 in Kraft. Bisher war vorgesehen, lediglich die Gewinne aus dem Vermögenszuwachs mit der 25%igen KESt zu belasten. Die KESt wird von der Bank in einem automatisierten Verfahren zum Abzug gebracht und an das Finanzamt abgeführt. Die Verluste mussten nach der bisherigen Regelung im Veranlagungsweg geltend gemacht werden. Ab dem 1. Jänner 2013 werden nun die Banken zusätzlich verpflichtet, einen laufenden Verlustausgleich vorzunehmen. Diese Regelung ist für den Steuerpflichtigen vorteilhaft, da die Verluste sofort berücksichtigt werden und nicht erst zeitverzögert nach erfolgter Veranlagung. Der Verlustausgleich gilt für alle Depots, welche bei ein- und dergleichen Bank bestehen. Ein Verlustausgleich zwischen Depots bei unterschiedlichen Kreditinstituten ist demnach nicht vorgesehen - hier bleibt dem Steuerpflichtigen wiederum nur der Weg über die Veranlagung. Für den Übergangszeitraum von 1. April 2012 bis 31. Dezember 2012 ist die Bank nicht verpflichtet einen laufenden Verlustausgleich durchzuführen. Sie muss jedoch bis zum 30. April 2013 eine nachträgliche Verlustverrechnung vornehmen.

Neuerung bei den begünstigten Spendenempfängern

Die Regelung der steuerlich abzugsfähigen Zuwendungen an in Österreich ansässige Einrichtungen mit Forschungs- und Lehraufgaben wurde im Juni 2011 vom EuGH als EU-rechtswidrig qualifiziert. Nunmehr sind alle Einrichtungen begünstigt, die ihren Sitz in einem EU-Staat oder in einem Drittland, mit dem ein umfassendes Amtshilfeabkommen besteht, haben und einer begünstigten inländischen Einrichtung entsprechen. Zudem wurde nun auch die Internationale Anti-Korruptions-Akademie in den Kreis der begünstigten Spendenempfänger aufgenommen.

Doch keine Ausdehnung bei Auftragsforschung

Im Begutachtungsentwurf zum Budgetbegleitgesetz 2012 war noch vorgesehen, die Deckelung der Aufwendungen bei Auftragsforschung zur Geltendmachung der Forschungsprämie aufzuheben. Im endgültigen Gesetzeswortlaut findet sich diese Änderung jedoch nicht mehr. Folglich sind auch weiterhin bei Auftragsforschung die Aufwendungen mit maximal 100.000 € beschränkt.

Partielle Wiedereinführung des Alleinverdienerabsetzbetrags – Erhöhung des Pensionistenabsetzbetrags

Mit Jahresbeginn 2011 wurde der Alleinverdienerabsetzbetrag für Steuerpflichtige ohne Kinderbetreuungspflichten abgeschafft und als Ausgleich bei Pensionseinkünften unter 13.100 € der Pensionistenabesetzbetrag im gleichen Ausmaß erhöht. Da allerdings der Alleinverdienerabsetzbetrag im Bereich der Topfsonderausgaben und der außergewöhnlichen Belastungen Vorteile bringt, konnte es durch den Wegfall zu Benachteiligungen kommen. Das Budgetbegleitgesetz 2012 korrigiert diese Schlechterstellung, indem unter bestimmten Bedingungen erhöhte Sonderausgaben auch dann geltend gemacht werden können, wenn kein Anspruch auf den Alleinverdienerabsetzbetrag besteht. Der Pensionistenabsetzbetrag i.H.v. 764 € steht in Zukunft Pensionisten mit einem steuerpflichtigen Einkommen von bis zu 19.930 € pro Jahr zu – bisher war die Grenze bei 13.100 €. Voraussetzung dafür ist, dass das jährliche Einkommen des Ehepartners nicht 2.200 € übersteigt.

Körperschaftsteuergesetz

Erweiterung der Besteuerung von Kapitaleinkünften bei beschränkt steuerpflichtigen Körperschaften

Mit der Änderung wurde die Steuerpflicht bei inländischen Körperschaften öffentlichen Rechts sowie KÖSt-befreiten Körperschaften auf sämtliche Kapitaleinkünfte erweitert. Ursache dafür war der nicht gewünschte negative Anreiz zu Investitionen in bisher nicht besteuerte Einkünfte aus z.B. riskanten nichtverbrieften Derivaten. Allerdings sind Einkünfte aus Wohnbauförderungsdarlehen der Länder von der Steuerpflicht ausgenommen.

Grunderwerbsteuergesetz

Grundstückszuwendungen an Stiftungen

Liegenschaftsbezogene Zuwendungen an Stiftungen waren bisher mit dem begünstigten Stiftungseingangssteuersatz von 2,5% besteuert. Zukünftig und aufgrund der Einstufung der grundstücksbezogenen Bewertungsvorschriften des Stiftungseingangssteuergesetzes als verfassungswidrig, sind diese Vorgänge direkt im Grunderwerbsteuergesetz geregelt, wobei ein Steuersatz von 3,5% zur Anwendung gelangt. Bei unentgeltlichen Grundstückserwerben durch die Stiftung oder wenn der Wert der Gegenleistung unter dem halben gemeinen Wert liegt, kommt es zukünftig zu einem erhöhten Steuersatz von 6%. Diese 6% entsprechen der Grunderwerbsteuer von 3,5% sowie einem Ausgleich für den Entfall der Stiftungseingangssteuer in Höhe von 2,5%. Die nunmehrige Regelung im (österreichischen) Grunderwerbsteuergesetz führt dazu, dass die Zuwendung ausländischer Grundstücke zukünftig keiner Besteuerung in Österreich unterliegt.

Bild: © dusk - Fotolia

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