Gemeinsam
höhere Ziele
erreichen.

Mit uns sind Sie in bester Begleitung
auf Ihrem Erfolgsweg.

Wir sind ihr kompetentes Steuerberatungsunternehmen im Herzen Wiens für die Bereiche Steuern, Internationales, Strategieberatung, Unternehmensberatung & Gründung, Bilanzierung, vereinbarte Prüfungshandlungen und sonstige Prüfungen, Umgründungen, Personalverrechnung und Buchhaltung. Unser Ziel ist es, nicht nur fachlich unsere Klienten auf ihrem Weg zu unterstützen, sondern sie auch auf einer persönlichen, wertschätzenden und vertrauensvollen Ebene zu betreuen. Die Kanzleiphilosophie, welche stets von Herrn Mag. Otmar Paugger gelehrt wird, lautet, dass wir in guten aber ebenso in schwierigen Zeiten stets ein Team mit den Klienten bilden um im Idealfall gemeinsam wachsen zu können.

Die Aus- und Weiterbildung ist einer der wichtigsten Werte unserer Kanzlei, um unseren Klienten bei komplexen Sachverhalten stets weiterhelfen zu können sowie diese ihnen leicht und verständlich erklären zu können.

„Wenn du es nicht einfach erklären kannst, hast du es nicht gut genug verstanden“

– Albert Einstein

Steuerberatung Konzentrieren Sie sich auf Ihr Unternehmen und Ihren Erfolg! Unsere Steuerberatung kümmert sich um alle Fragen des Steuerrechts.

Strategieberatung & Controlling Planung, Steuerung und Controlling sind wesentlich für die Unternehmensführung und -entwicklung.

Unternehmensberatung Mit uns haben Sie einen starken und kompetenten Partner an Ihrer Seite, um die richtigen Konzepte und Strategien zu entwickeln und zu implementieren.

Buchhaltung & Bilanzierung Die laufende Buchhaltung und das Rechnungswesen liefert Ihnen aussagekräftige Informationen als Grundlage für Ihre Unternehmensführung.

Personalverrechnung Vertretung in allen Abgaben- und Beitragsangelegenheiten vor den Behörden des Bundes, ...Nullacca epercil molupta temoluptat fuga. Ximagna temquia

Internationales Wir erarbeiten internationale Steuerkonzepte, überprüfen Verrechnunsgpreissysteme, beraten und bei grenzüberschreitenden Investitionen, Akquisitionen und Umstrukturierungen uvm.

Wir denken weiter
und größer.

Wir beraten Sie proaktiv und
strategisch.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend weiterentwickelnde Steuer- und Abgabenrecht fühlen sich viele Steuerpflichtige überfordert. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe.

Als Ihr Ratgeber in allen steuerlichen Angelegenheiten übernehmen wir für Sie gerne die Lösung Ihrer individuellen steuer- und abgabenrechtlichen Probleme. Dazu gehört auch die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Die Zusammenarbeit mit unseren Klienten ist uns wichtig.

Wir wissen Ihr Vertrauen in uns zu schätzen und daher sehen wir die partnerschaftliche und verlässliche Zusammenarbeit mit unseren Klienten neben unserem Fachwissen als wesentlchen Teil unserer Arbeit. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe, unkompliziert und darauf ausgerichtet Sie maximal zu entlasten.

Unsere Ausbildung, unsere Erfahrung, unser Wille zur ständigen Fortbildung und unsere Einstellung zu unserem Beruf sind Ihr Nutzen – wir bieten ein kompetentes Beratungsnetzwerk aus einer Hand. Wir freuen uns, Sie auf ein kostenloses Erstgespräch bei uns begrüßen zu dürfen!

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Änderungen beim Kinderbetreuungsgeld für Geburten ab dem 1. März 2017

Dezember 2016
Kategorien: Klienten-Info

Für vor dem Umstellungsstichtag geborene Kinder bleiben die bisherigen Regelungen zum Kinderbetreuungsgeld unverändert. Für Neugeburten gilt dann aber, dass die derzeitigen vier Pauschalvarianten in ein „Kinderbetreuungsgeldkonto“ umgewandelt werden. Das einkommensabhängige Kindergeld bleibt bestehen. Die Bezugsdauer als Konto kann innerhalb eines vorgegebenen Rahmens von 365 Tagen bis zu 851 Tagen (28 Monate) ab der Geburt für einen Elternteil bzw. von 456 Tagen (15 Monate) bis 1.063 Tagen (35 Monate) bei Inanspruchnahme durch beide Elternteile flexibel gewählt werden. Bei der Variante mit 365 Tagen beträgt das Kinderbetreuungsgeld 33,88 € täglich, in der längsten Variante 14,53 € täglich. Generell gilt dabei, dass je länger die frei gewählte Bezugsdauer ausfällt, desto geringer der Tagessatz ist und umgekehrt.

Bei annähernd gleicher Aufteilung zwischen den Elternteilen (50:50 bis 60:40) gebührt ein Partnerschaftsbonus in Höhe einer Einmalzahlung von 500 € je Elternteil. Grundsätzlich müssen sich die Eltern bei der erstmaligen Antragstellung auf eine Anspruchsdauer einigen (eine einmalige nachträgliche Änderung ist aber unter bestimmten Bedingungen möglich). Neu ist die Möglichkeit des gleichzeitigen Bezugs durch beide Elternteile für die Dauer von bis zu 31 Tagen anlässlich des erstmaligen Wechsels, wobei sich die Gesamtanspruchsdauer um diese Tage reduziert. Die Zuverdienstgrenze liegt bei 6.800 € pro Kalenderjahr.

Für erwerbstätige Väter, die sich unmittelbar nach der Geburt des Kindes intensiv und ausschließlich der Familie widmen und ihre Erwerbstätigkeit (im Einvernehmen mit dem Arbeitgeber) unterbrechen, gibt es einen “Familienzeitbonus” in Höhe von 22,60 € täglich (allerdings mit Anrechnung, wenn der Vater später ein Kinderbetreuungsgeld bezieht). Der Familienzeitbonus ist innerhalb eines ununterbrochenen Zeitraums von 28 bis 31 Tagen und längstens bis 91 Tage nach der Geburt zu nutzen. Trotz Unterbrechung der Erwerbstätigkeit besteht weiterhin eine Kranken- und Pensionsversicherung.

Bild: © dusk - Fotolia

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