Gemeinsam
höhere Ziele
erreichen.

Mit uns sind Sie in bester Begleitung
auf Ihrem Erfolgsweg.

Wir sind ihr kompetentes Steuerberatungsunternehmen im Herzen Wiens für die Bereiche Steuern, Internationales, Strategieberatung, Unternehmensberatung & Gründung, Bilanzierung, vereinbarte Prüfungshandlungen und sonstige Prüfungen, Umgründungen, Personalverrechnung und Buchhaltung. Unser Ziel ist es, nicht nur fachlich unsere Klienten auf ihrem Weg zu unterstützen, sondern sie auch auf einer persönlichen, wertschätzenden und vertrauensvollen Ebene zu betreuen. Die Kanzleiphilosophie, welche stets von Herrn Mag. Otmar Paugger gelehrt wird, lautet, dass wir in guten aber ebenso in schwierigen Zeiten stets ein Team mit den Klienten bilden um im Idealfall gemeinsam wachsen zu können.

Die Aus- und Weiterbildung ist einer der wichtigsten Werte unserer Kanzlei, um unseren Klienten bei komplexen Sachverhalten stets weiterhelfen zu können sowie diese ihnen leicht und verständlich erklären zu können.

„Wenn du es nicht einfach erklären kannst, hast du es nicht gut genug verstanden“

– Albert Einstein

Steuerberatung Konzentrieren Sie sich auf Ihr Unternehmen und Ihren Erfolg! Unsere Steuerberatung kümmert sich um alle Fragen des Steuerrechts.

Strategieberatung & Controlling Planung, Steuerung und Controlling sind wesentlich für die Unternehmensführung und -entwicklung.

Unternehmensberatung Mit uns haben Sie einen starken und kompetenten Partner an Ihrer Seite, um die richtigen Konzepte und Strategien zu entwickeln und zu implementieren.

Buchhaltung & Bilanzierung Die laufende Buchhaltung und das Rechnungswesen liefert Ihnen aussagekräftige Informationen als Grundlage für Ihre Unternehmensführung.

Personalverrechnung Vertretung in allen Abgaben- und Beitragsangelegenheiten vor den Behörden des Bundes, ...Nullacca epercil molupta temoluptat fuga. Ximagna temquia

Internationales Wir erarbeiten internationale Steuerkonzepte, überprüfen Verrechnunsgpreissysteme, beraten und bei grenzüberschreitenden Investitionen, Akquisitionen und Umstrukturierungen uvm.

Wir denken weiter
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Wir beraten Sie proaktiv und
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Durch das immer komplexer werdende und sich laufend weiterentwickelnde Steuer- und Abgabenrecht fühlen sich viele Steuerpflichtige überfordert. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe.

Als Ihr Ratgeber in allen steuerlichen Angelegenheiten übernehmen wir für Sie gerne die Lösung Ihrer individuellen steuer- und abgabenrechtlichen Probleme. Dazu gehört auch die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

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Wir wissen Ihr Vertrauen in uns zu schätzen und daher sehen wir die partnerschaftliche und verlässliche Zusammenarbeit mit unseren Klienten neben unserem Fachwissen als wesentlchen Teil unserer Arbeit. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe, unkompliziert und darauf ausgerichtet Sie maximal zu entlasten.

Unsere Ausbildung, unsere Erfahrung, unser Wille zur ständigen Fortbildung und unsere Einstellung zu unserem Beruf sind Ihr Nutzen – wir bieten ein kompetentes Beratungsnetzwerk aus einer Hand. Wir freuen uns, Sie auf ein kostenloses Erstgespräch bei uns begrüßen zu dürfen!

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Anwaltskosten der Tochter als außergewöhnliche Belastung beim Vater?

Dezember 2017
Kategorien: Klienten-Info

Ein Vater und gleichzeitig Sachwalter seiner aufgrund eines ärztlichen Kunstfehlers behinderten Tochter hatte Klage gegen die Krankenanstalt eingebracht und hatte die damit verbundenen Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastung geltend gemacht. Fraglich war nun, ob die Rechtsanwaltskosten als außergewöhnliche Belastung beim Vater in Abzug gebracht werden können.

Um die gesetzlichen Voraussetzungen zu erfüllen, müssen außergewöhnliche Belastungen zunächst außergewöhnlich sein und zwangsläufig erwachsen. Zudem müssen diese die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen. Eine Belastung ist für den Steuerpflichtigen als zwangsläufig zu beurteilen, wenn er sich ihr aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann. Unterhaltsleistungen für ein Kind sind aber prinzipiell durch die Familienbeihilfe sowie gegebenenfalls den Kinderabsetzbetrag abgegolten. Darüber hinaus sind Unterhaltsleistungen nur insoweit abzugsfähig, als sie zur Deckung von Aufwendungen gewährt werden, die beim Unterhaltsberechtigten selbst eine außergewöhnliche Belastung darstellen würden. Ein Selbstbehalt auf Grund eigener Einkünfte des Unterhaltsberechtigten ist nicht zu berücksichtigen.

Der VwGH (GZ Ro 2016/13/0026 vom 26.7.2017) stellte zunächst einmal klar, dass die Tragung der Prozesskosten zur Durchsetzung eines krankheitsbedingten Sonderbedarfs eines Kindes für die unterhaltspflichtigen Eltern rechtlich verpflichtend ist. Strittig war jedoch in diesem speziellen Fall, ob die Prozesskosten zwangsläufig erwachsen waren oder nicht. Die Finanz und das BFG gingen jeweils davon aus, dass die Prozessführung mangels existenzbedrohender Notlage nicht zwangsläufig sei. Darauf kommt es aber laut VwGH nicht an. Zwangsläufigkeit von Prozesskosten wird stets dann verneint, wenn die Prozessführung auf Tatsachen zurückzuführen ist, die vom Steuerpflichtigen vorsätzlich herbeigeführt wurden oder die sonst die Folge eines Verhaltens sind, zu dem sich der Steuerpflichtige aus freien Stücken entschlossen hat. Dies war aber im vorliegenden Sachverhalt nicht gegeben. Da die Prozessführung konkret einen existentiell wichtigen Bereich des Lebens betrifft (lebenslange Pflege- und Rehabilitationsmaßnahmen), stellen die Kosten auch beim Vater selbst eine außergewöhnliche Belastung dar. Die Prozesskosten waren somit als außergewöhnliche Belastung absetzbar.

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