Gemeinsam
höhere Ziele
erreichen.

Mit uns sind Sie in bester Begleitung
auf Ihrem Erfolgsweg.

Wir sind ihr kompetentes Steuerberatungsunternehmen im Herzen Wiens für die Bereiche Steuern, Internationales, Strategieberatung, Unternehmensberatung & Gründung, Bilanzierung, vereinbarte Prüfungshandlungen und sonstige Prüfungen, Umgründungen, Personalverrechnung und Buchhaltung. Unser Ziel ist es, nicht nur fachlich unsere Klienten auf ihrem Weg zu unterstützen, sondern sie auch auf einer persönlichen, wertschätzenden und vertrauensvollen Ebene zu betreuen. Die Kanzleiphilosophie, welche stets von Herrn Mag. Otmar Paugger gelehrt wird, lautet, dass wir in guten aber ebenso in schwierigen Zeiten stets ein Team mit den Klienten bilden um im Idealfall gemeinsam wachsen zu können.

Die Aus- und Weiterbildung ist einer der wichtigsten Werte unserer Kanzlei, um unseren Klienten bei komplexen Sachverhalten stets weiterhelfen zu können sowie diese ihnen leicht und verständlich erklären zu können.

„Wenn du es nicht einfach erklären kannst, hast du es nicht gut genug verstanden“

– Albert Einstein

Steuerberatung Konzentrieren Sie sich auf Ihr Unternehmen und Ihren Erfolg! Unsere Steuerberatung kümmert sich um alle Fragen des Steuerrechts.

Strategieberatung & Controlling Planung, Steuerung und Controlling sind wesentlich für die Unternehmensführung und -entwicklung.

Unternehmensberatung Mit uns haben Sie einen starken und kompetenten Partner an Ihrer Seite, um die richtigen Konzepte und Strategien zu entwickeln und zu implementieren.

Buchhaltung & Bilanzierung Die laufende Buchhaltung und das Rechnungswesen liefert Ihnen aussagekräftige Informationen als Grundlage für Ihre Unternehmensführung.

Personalverrechnung Vertretung in allen Abgaben- und Beitragsangelegenheiten vor den Behörden des Bundes, ...Nullacca epercil molupta temoluptat fuga. Ximagna temquia

Internationales Wir erarbeiten internationale Steuerkonzepte, überprüfen Verrechnunsgpreissysteme, beraten und bei grenzüberschreitenden Investitionen, Akquisitionen und Umstrukturierungen uvm.

Wir denken weiter
und größer.

Wir beraten Sie proaktiv und
strategisch.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend weiterentwickelnde Steuer- und Abgabenrecht fühlen sich viele Steuerpflichtige überfordert. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe.

Als Ihr Ratgeber in allen steuerlichen Angelegenheiten übernehmen wir für Sie gerne die Lösung Ihrer individuellen steuer- und abgabenrechtlichen Probleme. Dazu gehört auch die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Die Zusammenarbeit mit unseren Klienten ist uns wichtig.

Wir wissen Ihr Vertrauen in uns zu schätzen und daher sehen wir die partnerschaftliche und verlässliche Zusammenarbeit mit unseren Klienten neben unserem Fachwissen als wesentlchen Teil unserer Arbeit. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe, unkompliziert und darauf ausgerichtet Sie maximal zu entlasten.

Unsere Ausbildung, unsere Erfahrung, unser Wille zur ständigen Fortbildung und unsere Einstellung zu unserem Beruf sind Ihr Nutzen – wir bieten ein kompetentes Beratungsnetzwerk aus einer Hand. Wir freuen uns, Sie auf ein kostenloses Erstgespräch bei uns begrüßen zu dürfen!

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Neuerungen bei der "Kammerumlage 1" ab 2019

Dezember 2018
Kategorien: Klienten-Info

Alle Mitglieder der Wirtschaftskammer Österreich (WKO) sind verpflichtet ab einem Wert von im Inland steuerbaren Umsätzen von 150.000 € neben der sogenannten Grundumlage eine "Kammerumlage 1" zur Finanzierung der Wirtschaftskammer zu entrichten. Mit 1.1.2019 wird die Höhe der zu entrichtenden Kammerumlage 1 verringert. Dies soll einerseits durch eine Änderung der Bemessungsgrundlage und andererseits durch eine Änderung des Hebesatzes erreicht werden.

Grundsätzlich basiert die Kammerumlage 1 (KU 1) auf den in Rechnung gestellten Vorsteuern aus Lieferungen und Leistungen, die für das Unternehmen des Kammermitglieds erbracht werden, auf der Einfuhrumsatzsteuer, der Erwerbsteuer und der im Rahmen des Reverse Charge Systems übergegangenen Umsatzsteuer. Bisher durfte bereits die Umsatzsteuer auf den Eigenverbrauch von der Bemessungsgrundlage der KU 1 in Abzug gebracht werden. Die KU 1 ist als Selbstbemessungsabgabe vom Kammermitglied selbst zu berechnen und bis spätestens 15. des auf das Quartal zweitfolgenden Kalendermonats zu entrichten.

Ab 1.1.2019 dürfen für die Ermittlung der Bemessungsgrundlage der KU 1 Investitionen in das ertragsteuerliche Anlagevermögen von der Bemessungsgrundlage abgezogen werden. Investitionsgüter können dabei neue oder gebrauchte Wirtschaftsgüter, geringwertige Wirtschaftsgüter und auch Fiskal-Lkw, Fahrschulkraftfahrzeuge, Vorführkraftwagen udgl, deren Anschaffungskosten 40.000 € nicht übersteigen, sein. Nicht abzugsfähig als Investitionen in das ertragsteuerliche Anlagevermögen sind selbst erstellte immaterielle Vermögensgegenstände, da diese nicht als Anlagevermögen aktiviert werden dürfen.

Neben der Änderung der Bemessungsgrundlage wird ab 1.1.2019 der sogenannte Hebesatz zur Berechnung der Kammerumlage verringert. Statt wie bisher 0,3% der Bemessungsgrundlage sind künftig nur noch 0,29% der Bemessungsgrundlage als KU 1 zu entrichten. Eine weitere Ermäßigung besteht für besonders große Unternehmen - so verringert sich der Hebesatz auf 0,2755% bei einer Bemessungsgrundlage von über 3 Mio. €. Ab einem Schwellenwert von 32,5 Mio. € verringert sich der Hebesatz auf 0,2552%.

Für Banken und Versicherungen wurde keine geänderte Ermittlung der Bemessungsgrundlage festgeschrieben, der Hebesatz wurde jedoch von 0,038% auf 0,037% gesenkt. Ab einer Bemessungsgrundlage von 24 Mio. € bzw. 260 Mio. € senkt sich auch hier der Hebesatz auf 0,03515% bzw. auf 0,03256%. Wird ein Schwellenwert während des Jahres überschritten, kann entweder sofort der ermäßigte Hebesatz angewendet werden oder diese Korrektur wird im letzten Quartal des Jahres durchgeführt.

Bild: © photocrew - Fotolia

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