Gemeinsam
höhere Ziele
erreichen.

Mit uns sind Sie in bester Begleitung
auf Ihrem Erfolgsweg.

Wir sind ihr kompetentes Steuerberatungsunternehmen im Herzen Wiens für die Bereiche Steuern, Internationales, Strategieberatung, Unternehmensberatung & Gründung, Bilanzierung, vereinbarte Prüfungshandlungen und sonstige Prüfungen, Umgründungen, Personalverrechnung und Buchhaltung. Unser Ziel ist es, nicht nur fachlich unsere Klienten auf ihrem Weg zu unterstützen, sondern sie auch auf einer persönlichen, wertschätzenden und vertrauensvollen Ebene zu betreuen. Die Kanzleiphilosophie, welche stets von Herrn Mag. Otmar Paugger gelehrt wird, lautet, dass wir in guten aber ebenso in schwierigen Zeiten stets ein Team mit den Klienten bilden um im Idealfall gemeinsam wachsen zu können.

Die Aus- und Weiterbildung ist einer der wichtigsten Werte unserer Kanzlei, um unseren Klienten bei komplexen Sachverhalten stets weiterhelfen zu können sowie diese ihnen leicht und verständlich erklären zu können.

„Wenn du es nicht einfach erklären kannst, hast du es nicht gut genug verstanden“

– Albert Einstein

Steuerberatung Konzentrieren Sie sich auf Ihr Unternehmen und Ihren Erfolg! Unsere Steuerberatung kümmert sich um alle Fragen des Steuerrechts.

Strategieberatung & Controlling Planung, Steuerung und Controlling sind wesentlich für die Unternehmensführung und -entwicklung.

Unternehmensberatung Mit uns haben Sie einen starken und kompetenten Partner an Ihrer Seite, um die richtigen Konzepte und Strategien zu entwickeln und zu implementieren.

Buchhaltung & Bilanzierung Die laufende Buchhaltung und das Rechnungswesen liefert Ihnen aussagekräftige Informationen als Grundlage für Ihre Unternehmensführung.

Personalverrechnung Vertretung in allen Abgaben- und Beitragsangelegenheiten vor den Behörden des Bundes, ...Nullacca epercil molupta temoluptat fuga. Ximagna temquia

Internationales Wir erarbeiten internationale Steuerkonzepte, überprüfen Verrechnunsgpreissysteme, beraten und bei grenzüberschreitenden Investitionen, Akquisitionen und Umstrukturierungen uvm.

Wir denken weiter
und größer.

Wir beraten Sie proaktiv und
strategisch.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend weiterentwickelnde Steuer- und Abgabenrecht fühlen sich viele Steuerpflichtige überfordert. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe.

Als Ihr Ratgeber in allen steuerlichen Angelegenheiten übernehmen wir für Sie gerne die Lösung Ihrer individuellen steuer- und abgabenrechtlichen Probleme. Dazu gehört auch die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Die Zusammenarbeit mit unseren Klienten ist uns wichtig.

Wir wissen Ihr Vertrauen in uns zu schätzen und daher sehen wir die partnerschaftliche und verlässliche Zusammenarbeit mit unseren Klienten neben unserem Fachwissen als wesentlchen Teil unserer Arbeit. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe, unkompliziert und darauf ausgerichtet Sie maximal zu entlasten.

Unsere Ausbildung, unsere Erfahrung, unser Wille zur ständigen Fortbildung und unsere Einstellung zu unserem Beruf sind Ihr Nutzen – wir bieten ein kompetentes Beratungsnetzwerk aus einer Hand. Wir freuen uns, Sie auf ein kostenloses Erstgespräch bei uns begrüßen zu dürfen!

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Coronabonus 2021, Gutscheine statt Weihnachtsfeiern

Dezember 2021

Coronabonus

Quasi in letzter Minute wurde vom Nationalrat beschlossen, dass Bonuszahlungen an Arbeitnehmer, die aufgrund der Covid-19-Krise bis Februar 2022 für das Kalenderjahr 2021 geleistet werden, bis 3.000 EUR steuerfrei sind.

Dabei muss es sich um zusätzliche Zahlungen handeln, die ausschließlich zu diesem Zweck geleistet werden. Diese Bonuszahlungen sind von der Lohnsteuer, der Sozialversicherung, der Kommunalsteuer und dem Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds befreit. Die Corona-Prämie ist nicht auf bestimmte Branchen bzw. systemrelevante Berufe beschränkt.

Die Auszahlung kann einmalig oder in mehreren Teilbeträgen erfolgen. Die Prämien können auch in Form von Gutscheinen geleistet werden. Die Corona-Prämie erhöht nicht das Jahressechstel und wird auch nicht auf das Jahressechstel angerechnet. Die Bonuszahlungen können auch für Zeiten von Kurzarbeit gewährt werden.

Gutscheine statt Weihnachtsfeiern

Aufgrund des Lockdowns konnten zahlreiche Weihnachtsfeiern nicht stattfinden. Es können deswegen auch heuer wieder Gutscheine anstatt von Weihnachtsfeiern ausgegeben werden.

Wird im Kalenderjahr 2021 der Freibetrag für die Teilnahme an Betriebsveranstaltungen nicht oder nicht zur Gänze ausgeschöpft, kann der Arbeitgeber von 1.11.2021 bis 31.1.2022 Gutscheine im Wert von bis zu 365 EUR an seine Arbeitnehmer ausgeben. Diese Gutscheine stellen einen steuerfreien geldwerten Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen dar. Die Steuerbefreiung umfasst sowohl Gutscheine von Einzelhändlern als auch von Verbänden von Einzelhändlern (z. B. Einkaufsmünzen).

Diese Gutscheine sind ein steuerfreier geldwerter Vorteil aus der Teilnahme an Betriebsveranstaltungen und daher von den Lohnnebenkosten (Kommunalsteuer und Dienstgeberbeitrag zum Familienlastenausgleichsfonds) befreit. Sie sind auch sozialversicherungsfrei. Der Freibetrag über Sachzuwendungen bis zu einer Höhe von 186 EUR jährlich bleibt von dieser Maßnahme unberührt.



Stand: 21.12.2021

Quelle: https://www.wko.at/service/steuern/update-lohnverrechnung.html

 

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