Gemeinsam
höhere Ziele
erreichen.

Mit uns sind Sie in bester Begleitung
auf Ihrem Erfolgsweg.

Wir sind ihr kompetentes Steuerberatungsunternehmen im Herzen Wiens für die Bereiche Steuern, Internationales, Strategieberatung, Unternehmensberatung & Gründung, Bilanzierung, vereinbarte Prüfungshandlungen und sonstige Prüfungen, Umgründungen, Personalverrechnung und Buchhaltung. Unser Ziel ist es, nicht nur fachlich unsere Klienten auf ihrem Weg zu unterstützen, sondern sie auch auf einer persönlichen, wertschätzenden und vertrauensvollen Ebene zu betreuen. Die Kanzleiphilosophie, welche stets von Herrn Mag. Otmar Paugger gelehrt wird, lautet, dass wir in guten aber ebenso in schwierigen Zeiten stets ein Team mit den Klienten bilden um im Idealfall gemeinsam wachsen zu können.

Die Aus- und Weiterbildung ist einer der wichtigsten Werte unserer Kanzlei, um unseren Klienten bei komplexen Sachverhalten stets weiterhelfen zu können sowie diese ihnen leicht und verständlich erklären zu können.

„Wenn du es nicht einfach erklären kannst, hast du es nicht gut genug verstanden“

– Albert Einstein

Steuerberatung Konzentrieren Sie sich auf Ihr Unternehmen und Ihren Erfolg! Unsere Steuerberatung kümmert sich um alle Fragen des Steuerrechts.

Strategieberatung & Controlling Planung, Steuerung und Controlling sind wesentlich für die Unternehmensführung und -entwicklung.

Unternehmensberatung Mit uns haben Sie einen starken und kompetenten Partner an Ihrer Seite, um die richtigen Konzepte und Strategien zu entwickeln und zu implementieren.

Buchhaltung & Bilanzierung Die laufende Buchhaltung und das Rechnungswesen liefert Ihnen aussagekräftige Informationen als Grundlage für Ihre Unternehmensführung.

Personalverrechnung Vertretung in allen Abgaben- und Beitragsangelegenheiten vor den Behörden des Bundes, ...Nullacca epercil molupta temoluptat fuga. Ximagna temquia

Internationales Wir erarbeiten internationale Steuerkonzepte, überprüfen Verrechnunsgpreissysteme, beraten und bei grenzüberschreitenden Investitionen, Akquisitionen und Umstrukturierungen uvm.

Wir denken weiter
und größer.

Wir beraten Sie proaktiv und
strategisch.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend weiterentwickelnde Steuer- und Abgabenrecht fühlen sich viele Steuerpflichtige überfordert. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe.

Als Ihr Ratgeber in allen steuerlichen Angelegenheiten übernehmen wir für Sie gerne die Lösung Ihrer individuellen steuer- und abgabenrechtlichen Probleme. Dazu gehört auch die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Die Zusammenarbeit mit unseren Klienten ist uns wichtig.

Wir wissen Ihr Vertrauen in uns zu schätzen und daher sehen wir die partnerschaftliche und verlässliche Zusammenarbeit mit unseren Klienten neben unserem Fachwissen als wesentlchen Teil unserer Arbeit. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe, unkompliziert und darauf ausgerichtet Sie maximal zu entlasten.

Unsere Ausbildung, unsere Erfahrung, unser Wille zur ständigen Fortbildung und unsere Einstellung zu unserem Beruf sind Ihr Nutzen – wir bieten ein kompetentes Beratungsnetzwerk aus einer Hand. Wir freuen uns, Sie auf ein kostenloses Erstgespräch bei uns begrüßen zu dürfen!

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AKTUELLES

Klienten-Info - Archiv

Mitteilungspflicht für pauschale Reiseaufwands­entschädigungen an Sportler bis Ende Februar

Februar 2024
Kategorien: Klienten-Info

Seit dem Jahr 2023 sind pauschale Reiseaufwandsentschädigungen, welche von begünstigten Rechtsträgern mit dem satzungsgemäßen Zweck der Ausübung oder Förderung des Körpersports ("Sportvereine") an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer gewährt werden, unter bestimmten Voraussetzungen steuerfrei. Die Steuerfreiheit besteht für Entschädigungen i.H.v. 120 € pro Einsatztag, maximal i.H.v. 720 € pro Kalendermonat der Tätigkeit.

Der Begriff Sportler umfasst Mannschafts- und Einzelsportler; zu den Sportbetreuern zählen etwa Trainer, Lehrwarte, Übungsleiter, Masseure, Sportärzte und Zeugwarte, nicht jedoch Platzwarte. Ebenso begünstigt sind z.B. Schiedsrichter, Kampfrichter, Zeitnehmer, Rennleiter oder Punkterichter - im Gegensatz zu Streckenposten, Fahrtendiensten und Personen, die technische Hilfsdienste leisten. Eine weitere Voraussetzung besteht darin, dass die Auszahlung der pauschalen Aufwandsentschädigung an die begünstigten Personen entsprechend dokumentiert werden muss.

Bis Ende Februar 2024 müssen unter bestimmten Voraussetzungen die pauschalen Reiseaufwandsentschädigungen für das Jahr 2023 von dem Verein (als Beispiel für einen begünstigten Rechtsträger) an das Finanzamt übermittelt werden - pro Empfänger pro Kalenderjahr mittels Formular L 19. Das gilt dann, wenn an Sportler, Schiedsrichter und Sportbetreuer für eine nichtselbständige Tätigkeit ausschließlich steuerfreie pauschale Reiseaufwandsentschädigungen ausbezahlt wurden. Erhalten Steuerpflichtige pauschale Reiseaufwandsentschädigungen zusätzlich zum Arbeitslohn, sind die Reiseaufwandsentschädigungen in den Lohnzettel (L 16) aufzunehmen. Keine Mitteilungspflicht für pauschale Reiseaufwandsentschädigungen besteht hingegen, wenn selbständige Einkünfte vorliegen (z.B. Schiedsrichter mit Einkünften aus Gewerbebetrieb).

Bild: © Adobe Stock - yiorgosgr

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