Gemeinsam
höhere Ziele
erreichen.

Mit uns sind Sie in bester Begleitung
auf Ihrem Erfolgsweg.

Wir sind ihr kompetentes Steuerberatungsunternehmen im Herzen Wiens für die Bereiche Steuern, Internationales, Strategieberatung, Unternehmensberatung & Gründung, Bilanzierung, vereinbarte Prüfungshandlungen und sonstige Prüfungen, Umgründungen, Personalverrechnung und Buchhaltung. Unser Ziel ist es, nicht nur fachlich unsere Klienten auf ihrem Weg zu unterstützen, sondern sie auch auf einer persönlichen, wertschätzenden und vertrauensvollen Ebene zu betreuen. Die Kanzleiphilosophie, welche stets von Herrn Mag. Otmar Paugger gelehrt wird, lautet, dass wir in guten aber ebenso in schwierigen Zeiten stets ein Team mit den Klienten bilden um im Idealfall gemeinsam wachsen zu können.

Die Aus- und Weiterbildung ist einer der wichtigsten Werte unserer Kanzlei, um unseren Klienten bei komplexen Sachverhalten stets weiterhelfen zu können sowie diese ihnen leicht und verständlich erklären zu können.

„Wenn du es nicht einfach erklären kannst, hast du es nicht gut genug verstanden“

– Albert Einstein

Steuerberatung Konzentrieren Sie sich auf Ihr Unternehmen und Ihren Erfolg! Unsere Steuerberatung kümmert sich um alle Fragen des Steuerrechts.

Strategieberatung & Controlling Planung, Steuerung und Controlling sind wesentlich für die Unternehmensführung und -entwicklung.

Unternehmensberatung Mit uns haben Sie einen starken und kompetenten Partner an Ihrer Seite, um die richtigen Konzepte und Strategien zu entwickeln und zu implementieren.

Buchhaltung & Bilanzierung Die laufende Buchhaltung und das Rechnungswesen liefert Ihnen aussagekräftige Informationen als Grundlage für Ihre Unternehmensführung.

Personalverrechnung Vertretung in allen Abgaben- und Beitragsangelegenheiten vor den Behörden des Bundes, ...Nullacca epercil molupta temoluptat fuga. Ximagna temquia

Internationales Wir erarbeiten internationale Steuerkonzepte, überprüfen Verrechnunsgpreissysteme, beraten und bei grenzüberschreitenden Investitionen, Akquisitionen und Umstrukturierungen uvm.

Wir denken weiter
und größer.

Wir beraten Sie proaktiv und
strategisch.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend weiterentwickelnde Steuer- und Abgabenrecht fühlen sich viele Steuerpflichtige überfordert. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe.

Als Ihr Ratgeber in allen steuerlichen Angelegenheiten übernehmen wir für Sie gerne die Lösung Ihrer individuellen steuer- und abgabenrechtlichen Probleme. Dazu gehört auch die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Die Zusammenarbeit mit unseren Klienten ist uns wichtig.

Wir wissen Ihr Vertrauen in uns zu schätzen und daher sehen wir die partnerschaftliche und verlässliche Zusammenarbeit mit unseren Klienten neben unserem Fachwissen als wesentlchen Teil unserer Arbeit. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe, unkompliziert und darauf ausgerichtet Sie maximal zu entlasten.

Unsere Ausbildung, unsere Erfahrung, unser Wille zur ständigen Fortbildung und unsere Einstellung zu unserem Beruf sind Ihr Nutzen – wir bieten ein kompetentes Beratungsnetzwerk aus einer Hand. Wir freuen uns, Sie auf ein kostenloses Erstgespräch bei uns begrüßen zu dürfen!

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AKTUELLES

Service - Info- und Checklisten

Außergewöhnliche Belastungen

Kategorien: Info-Corner , Checklisten
Außergewöhnliche Belastungen

Außergewöhnliche Belastungen sind Aufwendungen für die private Lebensführung (ebenso wie die Sonderausgaben). Sie müssen

  • außergewöhnlich sein,
  • zwangsläufig erwachsen
  • und die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit wesentlich beeinträchtigen

Außergewöhnlichkeit

Die Art der Belastung ist höher als jene, die der Mehrzahl der Steuerpflichtigen gleicher Einkommens- und Vermögensverhältnisse erwächst.

Zwangsläufigkeit

Ein Aufwand erwächst zwangsläufig, wenn sich eine Steuerpflichtige oder ein Steuerpflichtiger ihm aus tatsächlichen, rechtlichen oder sittlichen Gründen nicht entziehen kann

Wirtschaftliche Leistungsfähigkeit

Ein Aufwand beeinträchtigt die wirtschaftliche Leistungsfähigkeit, wenn der individuelle Selbstbehalt überschritten wird. Die Höhe des Selbstbehalts ist nach den Einkommens- und den Familienverhältnissen abgestuft. Dabei wird ein bestimmter Prozentsatz grundsätzlich auf das Einkommen angewendet.

höchstens 7.300 Euro 6 Prozent
mehr als 7.300 Euro 8 Prozent
mehr als 14.600 Euro 10 Prozent 
mehr als 36.400 Euro 12 Prozent

Der Selbstbehalt vermindert sich um je 1 Prozent, wenn der Alleinverdiener- oder Alleinerzieherabsetzbetrag zusteht, sowie für jedes Kind, für das für mehr als sechs Monate der Kinder- oder Unterhaltsabsetzbetrag zusteht. Weiters vermindert sich der Selbstbehalt, wenn die Einkünfte Ihres (Ehe-)Partners weniger als 6.000 Euro im Jahr betragen, Sie mehr als sechs Monate im Kalenderjahr verheiratet bzw. eingetragener Partner sind und vom (Ehe-)Partner nicht dauernd getrennt leben.

Der Selbstbehalt wird vom Finanzamt im Zuge der Arbeitnehmerveranlagung errechnet.

Außergewöhnliche Belastungen ohne Selbstbehalt

Auswärtige Berufsausbildung eines Kindes

Aufwendungen für eine Berufsausbildung eines Kindes außerhalb des Wohnortes sind mit einem Pauschalbetrag als außergewöhnliche Belastung zu berücksichtigen, wenn im Einzugsbereich des Wohnortes - im Umkreis von 80 km - keine entsprechende Ausbildungsmöglichkeit besteht.

Der Pauschalbetrag beträgt 110 Euro pro angefangenem Monat der Berufsausbildung. Höhere tatsächliche Kosten, z.B. Fahrtkosten oder Schulgeld, können nicht geltend gemacht werden. Bei Schülerinnen und Schülern sowie Lehrlingen stellt bereits der Besuch eines mehr als 25 km vom Wohnort entfernten Internats eine auswärtige Berufsausbildung dar (gilt auch für Berufsschulen), wenn es keine näher gelegene Ausbildungsstätte gibt.

Aufwendungen zur Beseitigung von Katastrophenschäden

Darunter fallen insbesondere Hochwasser-, Erdrutsch-, Vermurungs-, Lawinen- und Schneekatastrophenschäden sowie Sturmschäden. Abzugsfähig sind die Kosten der Aufräumungsarbeiten und die Wiederbeschaffungskosten der zerstörten notwendigen Wirtschaftsgüter, soweit diese Schäden nicht durch eine Versicherung oder aus öffentlichen Mitteln (Katastrophenfonds) gedeckt sind.

 

Außergewöhnliche Belastungen mit Selbstbehalt

Beispiele für außergewöhnliche Belastungen, bei denen ein Selbstbehalt zu berücksichtigen ist:

  • Krankheitskosten:
    Arzt- und Krankenhaushonorare, Kosten für Medikamente, Aufwendungen für Heilbehelfe, Kosten für den Zahnersatz bzw. die Zahnbehandlung, Kosten für Sehbehelfe, Entbindungskosten, Fahrtkosten zum Arzt oder ins Spital.
  • Kurkosten:
    Kurkosten sind nur dann außergewöhnliche Belastungen, wenn der Kuraufenthalt unmittelbar im Zusammenhang mit einer Krankheit steht und aus medizinischen Gründen erforderlich ist
  • Kosten für ein Alters- oder P?egeheim oder für die häusliche Betreuung:
    Die Kosten für die Unterbringung in einem P?egeheim sind nur dann eine außergewöhnliche Belastung, wenn sie auf Grund von Krankheit, P?ege- oder besonderer Betreuungsbedürftigkeit entstehen. Dies gilt auch für die P?egestation in einem selbstgewählten privaten Alters- oder P?egeheim sowie für die Betreuung im Privathaushalt.
  • Begräbniskosten:
    nicht gedeckte Kosten (z.B. Sterbeversicherung, Nachlass) eines Begräbnisses stellen bis max. 10.000 Euro eine außergewöhnliche Belastung dar.

Für detaillierte Auskünfte betreffend Außergewöhnliche Belastungen kontaktieren Sie uns bitte!

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