Gemeinsam
höhere Ziele
erreichen.
Mit uns sind Sie in bester Begleitung
auf Ihrem Erfolgsweg.
Wir sind ihr kompetentes Steuerberatungsunternehmen im Herzen Wiens für die Bereiche Steuern, Internationales, Strategieberatung, Unternehmensberatung & Gründung, Bilanzierung, vereinbarte Prüfungshandlungen und sonstige Prüfungen, Umgründungen, Personalverrechnung und Buchhaltung. Unser Ziel ist es, nicht nur fachlich unsere Klienten auf ihrem Weg zu unterstützen, sondern sie auch auf einer persönlichen, wertschätzenden und vertrauensvollen Ebene zu betreuen. Die Kanzleiphilosophie, welche stets von Herrn Mag. Otmar Paugger gelehrt wird, lautet, dass wir in guten aber ebenso in schwierigen Zeiten stets ein Team mit den Klienten bilden um im Idealfall gemeinsam wachsen zu können.
Die Aus- und Weiterbildung ist einer der wichtigsten Werte unserer Kanzlei, um unseren Klienten bei komplexen Sachverhalten stets weiterhelfen zu können sowie diese ihnen leicht und verständlich erklären zu können.
„Wenn du es nicht einfach erklären kannst, hast du es nicht gut genug verstanden“
– Albert Einstein
Wir denken weiter
und größer.
Wir beraten Sie proaktiv und
strategisch.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend weiterentwickelnde Steuer- und Abgabenrecht fühlen sich viele Steuerpflichtige überfordert. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe.
Als Ihr Ratgeber in allen steuerlichen Angelegenheiten übernehmen wir für Sie gerne die Lösung Ihrer individuellen steuer- und abgabenrechtlichen Probleme. Dazu gehört auch die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Die Zusammenarbeit mit unseren Klienten ist uns wichtig.
Wir wissen Ihr Vertrauen in uns zu schätzen und daher sehen wir die partnerschaftliche und verlässliche Zusammenarbeit mit unseren Klienten neben unserem Fachwissen als wesentlchen Teil unserer Arbeit. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe, unkompliziert und darauf ausgerichtet Sie maximal zu entlasten.
Unsere Ausbildung, unsere Erfahrung, unser Wille zur ständigen Fortbildung und unsere Einstellung zu unserem Beruf sind Ihr Nutzen – wir bieten ein kompetentes Beratungsnetzwerk aus einer Hand. Wir freuen uns, Sie auf ein kostenloses Erstgespräch bei uns begrüßen zu dürfen!
AKTUELLES
Service - Info- und Checklisten
Kapitalgesellschaften - Offenlegungspflichten
Kapitalgesellschaften, verdeckte Kapitalgesellschaften und größere Genossenschaften haben ihren Jahresabschluss offen zu legen. Verdeckte Kapitalgesellschaften sind unternehmerisch tätige Personengesellschaften, bei denen kein unbeschränkt haftender Gesellschafter eine natürliche Person ist (z.B. GmbH & Co. KG). Ist der unbeschränkt haftende Gesellschafter keine Kapitalgesellschaft, so gelten die Bestimmungen für die GmbH. Grundsätzlich gilt § 277 Abs. 1 UGB, wonach Jahresabschluss und Lagebericht samt Bestätigungsvermerk innerhalb von neun Monaten vom Vorstand bzw. der Geschäftsführung zum Firmenbuch eingereicht werden müssen. Innerhalb derselben Frist sind der Bericht des Aufsichtsrates, der Ergebnisverwendungsvorschlag und der Ergebnisverwendungsbeschluss einzureichen. Für bestimmte Gesellschaften gelten – abhängig von der Größe nach den Größenklassen des § 221 UGB - Erleichterungen hinsichtlich der Offenlegung.
Die folgende Tabelle zeigt, welche Gesellschaften welche Unterlagen zum Firmenbuch einzureichen haben:
Kapitalgesellschaft |
Welche Unterlagen sind offen zu legen? |
---|---|
große AG |
Jahresabschluss und Lagebericht |
große GmbH |
Jahresabschluss und Lagebericht gem. § 277 Abs. 1 UGB |
kleine AG |
verkürzte Bilanz |
kleine GmbH |
kein Lagebericht erforderlich |
Kleinstkapitalgesellschaft |
kein Anhang erforderlich Angabe von an die Geschäftsführung gewährten Krediten unter der Bilanz |
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