Gemeinsam
höhere Ziele
erreichen.

Mit uns sind Sie in bester Begleitung
auf Ihrem Erfolgsweg.

Wir sind ihr kompetentes Steuerberatungsunternehmen im Herzen Wiens für die Bereiche Steuern, Internationales, Strategieberatung, Unternehmensberatung & Gründung, Bilanzierung, vereinbarte Prüfungshandlungen und sonstige Prüfungen, Umgründungen, Personalverrechnung und Buchhaltung. Unser Ziel ist es, nicht nur fachlich unsere Klienten auf ihrem Weg zu unterstützen, sondern sie auch auf einer persönlichen, wertschätzenden und vertrauensvollen Ebene zu betreuen. Die Kanzleiphilosophie, welche stets von Herrn Mag. Otmar Paugger gelehrt wird, lautet, dass wir in guten aber ebenso in schwierigen Zeiten stets ein Team mit den Klienten bilden um im Idealfall gemeinsam wachsen zu können.

Die Aus- und Weiterbildung ist einer der wichtigsten Werte unserer Kanzlei, um unseren Klienten bei komplexen Sachverhalten stets weiterhelfen zu können sowie diese ihnen leicht und verständlich erklären zu können.

„Wenn du es nicht einfach erklären kannst, hast du es nicht gut genug verstanden“

– Albert Einstein

Steuerberatung Konzentrieren Sie sich auf Ihr Unternehmen und Ihren Erfolg! Unsere Steuerberatung kümmert sich um alle Fragen des Steuerrechts.

Strategieberatung & Controlling Planung, Steuerung und Controlling sind wesentlich für die Unternehmensführung und -entwicklung.

Unternehmensberatung Mit uns haben Sie einen starken und kompetenten Partner an Ihrer Seite, um die richtigen Konzepte und Strategien zu entwickeln und zu implementieren.

Buchhaltung & Bilanzierung Die laufende Buchhaltung und das Rechnungswesen liefert Ihnen aussagekräftige Informationen als Grundlage für Ihre Unternehmensführung.

Personalverrechnung Vertretung in allen Abgaben- und Beitragsangelegenheiten vor den Behörden des Bundes, ...Nullacca epercil molupta temoluptat fuga. Ximagna temquia

Internationales Wir erarbeiten internationale Steuerkonzepte, überprüfen Verrechnunsgpreissysteme, beraten und bei grenzüberschreitenden Investitionen, Akquisitionen und Umstrukturierungen uvm.

Wir denken weiter
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Wir beraten Sie proaktiv und
strategisch.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend weiterentwickelnde Steuer- und Abgabenrecht fühlen sich viele Steuerpflichtige überfordert. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe.

Als Ihr Ratgeber in allen steuerlichen Angelegenheiten übernehmen wir für Sie gerne die Lösung Ihrer individuellen steuer- und abgabenrechtlichen Probleme. Dazu gehört auch die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Die Zusammenarbeit mit unseren Klienten ist uns wichtig.

Wir wissen Ihr Vertrauen in uns zu schätzen und daher sehen wir die partnerschaftliche und verlässliche Zusammenarbeit mit unseren Klienten neben unserem Fachwissen als wesentlchen Teil unserer Arbeit. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe, unkompliziert und darauf ausgerichtet Sie maximal zu entlasten.

Unsere Ausbildung, unsere Erfahrung, unser Wille zur ständigen Fortbildung und unsere Einstellung zu unserem Beruf sind Ihr Nutzen – wir bieten ein kompetentes Beratungsnetzwerk aus einer Hand. Wir freuen uns, Sie auf ein kostenloses Erstgespräch bei uns begrüßen zu dürfen!

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AKTUELLES

Management-Info - Archiv

Hybride Finanzierungsformen - eine Alternative zu klassischen Finanzierungsarten

Oktober 2004
Kategorien: Management-Info

In den letzten Jahren hat sich die klassische Trennung zwischen Eigenkapital und Fremdkapitalfinanzierung weitgehend aufgelöst und neue Finanzierungsformen, die die Vorteile von Eigenkapital- und Fremdkapitalfinanzierung zu kombinieren versuchen, haben stark an Bedeutung gewonnen. Der folgende Beitrag soll Ihnen, als Unternehmer, einen Überblick über die hybriden Finanzierungsformen (dazu zählen insbesondere partiarische Darlehen, stille Beteiligungen, Genussrechte und Partizipationskapital etc.) geben, die Vor- und Nachteile darstellen und mögliche Anwendungssituationen beschreiben.

Traditionellerweise werden Eigenkapital und Fremdkapital anhand folgender Kriterien voneinander abgegrenzt:

  • Eigenkapital wird vom Eigentümer zur Verfügung gestellt
  • Eigenkapital erhält eine gewinnabhängige Verzinsung, Fremdkapital wird üblicherweise fix verzinst
  • Eigenkapital begründet einen Anspruch auf ein Auseinandersetzungsguthaben
  • Eigenkapital ist Haftungskapital (keine Geltendmachung im Konkursfall)
  • Eigenkapital vermittelt Stimm- und Vermögensrechte

Hybride Finanzierungsformen (werden gelegentlich auch als "Mezzaninkapital" bezeichnet, da sie zwischen Eigenkapital und Fremdkapital liegen) lösen diese Abgrenzung teilweise auf und erzielen dadurch einige Vorteile. Die meist gewinnabhängige Verzinsung belastet den Unternehmer in Verlustsituationen nicht (keine fixe Belastung mit Zinsen!). Weiters besteht die Möglichkeit, die gewinnabhängige Verzinsung nach oben hin zu begrenzen, so dass aus Sicht des/der Eigentümer nicht der ganze Gewinn mit dem Kapitalgeber geteilt werden muss. Da die Finanzierung auf schuldrechtlicher Basis erfolgt (die Kapitalgeber werden keine Gesellschafter), müssen keine Stimmrechte abgegeben werden. Auf diese Weise bleibt gewährleistet, dass die Entscheidungsfreiheit des Unternehmers weit weniger eingeschränkt wird, als dies bei Aufnahme neuer Gesellschafter der Fall wäre.

Die steuerliche Behandlung hybrider Finanzierungsformen richtet sich nach folgenden Gesichtspunkten:

  • Ist der Kapitalgeber sowohl am laufenden Gewinn als auch am Liquidationsgewinn (stille Reserven) beteiligt, so wird er steuerlich wie ein Gesellschafter behandelt und unterliegt beispielsweise im Fall einer GmbH-Beteiligung der 25%igen Kapitalertragsteuer. Die Zahlungen an den Kapitalgeber sind in diesem Fall bei der Gesellschaft steuerlich nicht abzugsfähig.
  • Ist der Kapitalgeber nicht am laufenden Gewinn und am Liquidationsgewinn beteiligt, so gilt er steuerlich als Fremdkapitalgeber. Die Zahlungen der Gesellschaft sind bei dieser abzugsfähig, die Zinsen können beim Gesellschafter unter gewissen Voraussetzungen wiederum der 25%igen Kapitalertragsteuer unterliegen.

Unter welchen Voraussetzungen können für Sie hybride Finanzierungsformen interessant sein:

  • Finanzierungsalternative zur klassischen Fremdkapitalfinanzierung (Bankenfinanzierung) insbesondere auch in Hinblick auf die strengeren Vergabekriterien nach BASEL II
  • Sanierungsfinanzierung: Umwandlung von fix verzinslichem Fremdkapital in erfolgsabhängig verzinstes Mezzaninkapital
  • Hybride Finanzierungsformen als Grundlage für eine spätere Umwandlung in echtes Eigenkapital (zB in Form von variabel verzinsten Wandelschuldverschreibungen)
  • Flexible Finanzierungsvereinbarungen möglich (hinsichtlich Verzinsung, Rückzahlbarkeit, Mitspracherechte usw.)

Angesichts der komplexen steuerlichen und betriebswirtschaftlichen Fragestellungen im Zusammenhang mit hybriden Finanzierungsformen sowie der grundsätzlichen Bedeutung von Finanzierungsentscheidungen lohnt es auf das Know-how und die Erfahrung Ihres Wirtschaftstreuhänders zurückzugreifen.

Bild: © ronstik - Fotolia

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