Gemeinsam
höhere Ziele
erreichen.

Mit uns sind Sie in bester Begleitung
auf Ihrem Erfolgsweg.

Wir sind ihr kompetentes Steuerberatungsunternehmen im Herzen Wiens für die Bereiche Steuern, Internationales, Strategieberatung, Unternehmensberatung & Gründung, Bilanzierung, vereinbarte Prüfungshandlungen und sonstige Prüfungen, Umgründungen, Personalverrechnung und Buchhaltung. Unser Ziel ist es, nicht nur fachlich unsere Klienten auf ihrem Weg zu unterstützen, sondern sie auch auf einer persönlichen, wertschätzenden und vertrauensvollen Ebene zu betreuen. Die Kanzleiphilosophie, welche stets von Herrn Mag. Otmar Paugger gelehrt wird, lautet, dass wir in guten aber ebenso in schwierigen Zeiten stets ein Team mit den Klienten bilden um im Idealfall gemeinsam wachsen zu können.

Die Aus- und Weiterbildung ist einer der wichtigsten Werte unserer Kanzlei, um unseren Klienten bei komplexen Sachverhalten stets weiterhelfen zu können sowie diese ihnen leicht und verständlich erklären zu können.

„Wenn du es nicht einfach erklären kannst, hast du es nicht gut genug verstanden“

– Albert Einstein

Steuerberatung Konzentrieren Sie sich auf Ihr Unternehmen und Ihren Erfolg! Unsere Steuerberatung kümmert sich um alle Fragen des Steuerrechts.

Strategieberatung & Controlling Planung, Steuerung und Controlling sind wesentlich für die Unternehmensführung und -entwicklung.

Unternehmensberatung Mit uns haben Sie einen starken und kompetenten Partner an Ihrer Seite, um die richtigen Konzepte und Strategien zu entwickeln und zu implementieren.

Buchhaltung & Bilanzierung Die laufende Buchhaltung und das Rechnungswesen liefert Ihnen aussagekräftige Informationen als Grundlage für Ihre Unternehmensführung.

Personalverrechnung Vertretung in allen Abgaben- und Beitragsangelegenheiten vor den Behörden des Bundes, ...Nullacca epercil molupta temoluptat fuga. Ximagna temquia

Internationales Wir erarbeiten internationale Steuerkonzepte, überprüfen Verrechnunsgpreissysteme, beraten und bei grenzüberschreitenden Investitionen, Akquisitionen und Umstrukturierungen uvm.

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Durch das immer komplexer werdende und sich laufend weiterentwickelnde Steuer- und Abgabenrecht fühlen sich viele Steuerpflichtige überfordert. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe.

Als Ihr Ratgeber in allen steuerlichen Angelegenheiten übernehmen wir für Sie gerne die Lösung Ihrer individuellen steuer- und abgabenrechtlichen Probleme. Dazu gehört auch die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Die Zusammenarbeit mit unseren Klienten ist uns wichtig.

Wir wissen Ihr Vertrauen in uns zu schätzen und daher sehen wir die partnerschaftliche und verlässliche Zusammenarbeit mit unseren Klienten neben unserem Fachwissen als wesentlchen Teil unserer Arbeit. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe, unkompliziert und darauf ausgerichtet Sie maximal zu entlasten.

Unsere Ausbildung, unsere Erfahrung, unser Wille zur ständigen Fortbildung und unsere Einstellung zu unserem Beruf sind Ihr Nutzen – wir bieten ein kompetentes Beratungsnetzwerk aus einer Hand. Wir freuen uns, Sie auf ein kostenloses Erstgespräch bei uns begrüßen zu dürfen!

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AKTUELLES

Management-Info - Archiv

AVRAG: Rechtliche Aspekte bei Unternehmensübertragung

April 2004
Kategorien: Management-Info

Beim Übergang eines Unternehmens, eines Betriebes oder Betriebsteiles auf einen anderen Inhaber tritt der Erwerber ex lege gemäß § 3 Arbeitsvertragsrechts-Anpassungsgesetz (AVRAG) als Arbeitgeber in die zum Zeitpunkt des Übergangs bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Beim Outsourcing (Ausgliederung von Aktivitäten an externe Dienstleister) kommt diese Bestimmung dann zum Tragen, wenn bei der Ausgliederung sämtliche Betriebsmittel auf den neuen Inhaber mitübertragen werden.

Ein Übergang der Arbeitsverhältnisse findet dann nicht statt, wenn der Arbeitnehmer von seinem (eingeschränkten) Recht Gebrauch macht und der Übernahme widerspricht. Das Widerspruchsrecht des Arbeitnehmers besteht nur unter folgenden Voraussetzungen:
:: Wenn durch den Übergang der kollektivvertragliche Bestandschutz des Arbeitnehmers (infolge Wechsel der Kollektivertragszugehhörigkeit) wegfällt und der Erwerber keinen individualrechtlichen Bestandschutz übernimmt.
:: Wenn der Erwerber eine auf Einzelvereinbarung beruhende betriebliche Pensionszusage (§ 5 AVRAG) nicht übernimmt.

Widerspricht der Arbeitnehmer dem Übergang nicht, tritt der Erwerber gemäß § 3 Abs. 1 AVRAG als Arbeitgeber mit allen Rechten und Pflichten in die im Zeitpunkt des Überganges bestehenden Arbeitsverhältnisse ein. Die Arbeitsbedingungen bleiben folglich grundsätzlich aufrecht - es sei denn, aus den Bestimmungen über den Wechsel der Kollektivvertragsangehörigkeit, die betrieblichen Pensionszusagen und die Weitergeltung von Betriebsvereinbarungen ergibt sich anderes.

Nach Übergang darf der Arbeitgeber die Arbeitsbedingungen innerhalb eines Jahres nicht durch Einzelvereinbarung zu Lasten des Arbeitnehmers beschränken oder ändern.
Da mit dem Übergang das Arbeitsverhältnis prinzipiell nicht beendet wird, hat der Arbeitnehmer im Zuge des Überganges des Dienstverhältnisses keinen Anspruch auf Abfertigung, Urlaubsentschädigung oder dergleichen.

Ab dem Übergang haften sowohl der Erwerber des Unternehmens als auch der bisherige Arbeitgeber (Veräußerer) für die Verpflichtungen aus dem Arbeitsverhältnis, welche bis zu dem Zeitpunkt des Übergangs entstanden sind, zur ungeteilten Hand. Problematisch kann dies dann werden, wenn der Erwerber in weiterer Folge insolvent wird und die übertragenen Arbeitnehmer den Veräußerer in Anspruch nehmen. Dieser würde diesfalls wirtschaftlich diese Ansprüche zweimal tragen. Einmal durch die Berücksichtigung der Ermittlung des Wertes des Unternehmens und einmal bei Inanspruchnahme durch die Arbeitnehmer.

§ 3 AVRAG kommt nicht im Fall des Konkurses des Veräußerers zum Zeitpunkt der Übertragung, zur Anwendung.

Bei vielen Outsourcingprozessen ist es jedoch nicht gewünscht, dass die Arbeitsverhältnisse übertragen werden. Daher ist auf alle Fälle eine sorgfältige Vorbereitung eines jeden Outsourcingprozesses ratsam.

Bild: © Francois Doisnel - Fotolia

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