Gemeinsam
höhere Ziele
erreichen.
Mit uns sind Sie in bester Begleitung
auf Ihrem Erfolgsweg.
Wir sind ihr kompetentes Steuerberatungsunternehmen im Herzen Wiens für die Bereiche Steuern, Internationales, Strategieberatung, Unternehmensberatung & Gründung, Bilanzierung, vereinbarte Prüfungshandlungen und sonstige Prüfungen, Umgründungen, Personalverrechnung und Buchhaltung. Unser Ziel ist es, nicht nur fachlich unsere Klienten auf ihrem Weg zu unterstützen, sondern sie auch auf einer persönlichen, wertschätzenden und vertrauensvollen Ebene zu betreuen. Die Kanzleiphilosophie, welche stets von Herrn Mag. Otmar Paugger gelehrt wird, lautet, dass wir in guten aber ebenso in schwierigen Zeiten stets ein Team mit den Klienten bilden um im Idealfall gemeinsam wachsen zu können.
Die Aus- und Weiterbildung ist einer der wichtigsten Werte unserer Kanzlei, um unseren Klienten bei komplexen Sachverhalten stets weiterhelfen zu können sowie diese ihnen leicht und verständlich erklären zu können.
„Wenn du es nicht einfach erklären kannst, hast du es nicht gut genug verstanden“
– Albert Einstein
Wir denken weiter
und größer.
Wir beraten Sie proaktiv und
strategisch.
Durch das immer komplexer werdende und sich laufend weiterentwickelnde Steuer- und Abgabenrecht fühlen sich viele Steuerpflichtige überfordert. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe.
Als Ihr Ratgeber in allen steuerlichen Angelegenheiten übernehmen wir für Sie gerne die Lösung Ihrer individuellen steuer- und abgabenrechtlichen Probleme. Dazu gehört auch die Vertretung vor den Abgabenbehörden.
Die Zusammenarbeit mit unseren Klienten ist uns wichtig.
Wir wissen Ihr Vertrauen in uns zu schätzen und daher sehen wir die partnerschaftliche und verlässliche Zusammenarbeit mit unseren Klienten neben unserem Fachwissen als wesentlchen Teil unserer Arbeit. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe, unkompliziert und darauf ausgerichtet Sie maximal zu entlasten.
Unsere Ausbildung, unsere Erfahrung, unser Wille zur ständigen Fortbildung und unsere Einstellung zu unserem Beruf sind Ihr Nutzen – wir bieten ein kompetentes Beratungsnetzwerk aus einer Hand. Wir freuen uns, Sie auf ein kostenloses Erstgespräch bei uns begrüßen zu dürfen!
AKTUELLES
Management-Info - Archiv
Kurz & Kompakt: Kreditoren-Management
Im gesamten Zyklus von Verbindlichkeiten sind Verbesserungen mit einfachen Maßnahmen möglich, die zu einer Verbesserung der Liquiditätssituation führen. Folgende Bereiche bieten dafür Potential:
Berechnung des Fälligkeitsdatums objektivieren
Das Fälligkeitsdatum errechnet sich aus dem zugrundeliegenden Rechnungsdatum und der vereinbarten Zahlungskondition unter Hinzurechnung des Postweges. Zahlungen vor Fälligkeit sollten vermieden werden.
Zeitpunkt der Zahlung von Rechnungen effektiv steuern
Die Zeitpunkte der Überweisungen sind auch in Hinblick auf Wochenenden und Feiertage zu planen. Zahlungen an Freitagen oder an Tagen vor Feiertagen verlängern unnötig den Bankweg.
Häufigkeit von Zahlungen verringern
Eingangsrechnungen sollten im Idealfall gesammelt etwa einmal pro Woche bezahlt werden. Der administrative Aufwand wird somit auf einen bestimmten Wochentag festgelegt.
Bearbeitungszeit von Eingangsrechnungen minimieren
Rechnungen sollten so schnell wie möglich geprüft und verarbeitet werden. Die Prüfung umfasst neben der Ordnungsmäßigkeit der erhaltenen Waren und Dienstleistungen auch die Korrektheit der vereinbarten oder notwendigen Rechnungsbestandteile. Zur Verarbeitung gehört auch das Festlegen eines Fälligkeits- und Zahlungstermins. Ist die verrechnete Leistung nicht in Ordnung darf die Rechnung nicht bezahlt werden. Die Zahlungsfrist beginnt erneut mit der ordentlichen Abnahme zu laufen.
Transparenz
Die Vorgehensweise bei der Berechnung der Fälligkeit und die Häufigkeit der Zahlungen sollten den Lieferanten gegenüber transparent dargestellt werden. Die implementierten Regeln und Richtlinien für Kreditoren können in Einkaufsbedingungen zusammengefasst und an die Lieferanten übermittelt werden bzw. sollten in den AGB verankert sein.
Abweichend von den Kreditoren-Richtlinien müssen bestimmte Zahlungen gesondert behandelt werden. So können beispielsweise Zahlungen an das Finanzamt nicht nach deren Fälligkeit bezahlt werden. Ähnlich verhält sich die Situation auch mit bestimmten Lieferanten, wobei hier sowohl branchenspezifische als auch individuelle Vereinbarungen eine Rolle spielen.
Bild: © Paul Bodea - Fotolia
© Paugger Steuerberatung GmbH | Klienten-Info
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