Gemeinsam
höhere Ziele
erreichen.

Mit uns sind Sie in bester Begleitung
auf Ihrem Erfolgsweg.

Wir sind ihr kompetentes Steuerberatungsunternehmen im Herzen Wiens für die Bereiche Steuern, Internationales, Strategieberatung, Unternehmensberatung & Gründung, Bilanzierung, vereinbarte Prüfungshandlungen und sonstige Prüfungen, Umgründungen, Personalverrechnung und Buchhaltung. Unser Ziel ist es, nicht nur fachlich unsere Klienten auf ihrem Weg zu unterstützen, sondern sie auch auf einer persönlichen, wertschätzenden und vertrauensvollen Ebene zu betreuen. Die Kanzleiphilosophie, welche stets von Herrn Mag. Otmar Paugger gelehrt wird, lautet, dass wir in guten aber ebenso in schwierigen Zeiten stets ein Team mit den Klienten bilden um im Idealfall gemeinsam wachsen zu können.

Die Aus- und Weiterbildung ist einer der wichtigsten Werte unserer Kanzlei, um unseren Klienten bei komplexen Sachverhalten stets weiterhelfen zu können sowie diese ihnen leicht und verständlich erklären zu können.

„Wenn du es nicht einfach erklären kannst, hast du es nicht gut genug verstanden“

– Albert Einstein

Steuerberatung Konzentrieren Sie sich auf Ihr Unternehmen und Ihren Erfolg! Unsere Steuerberatung kümmert sich um alle Fragen des Steuerrechts.

Strategieberatung & Controlling Planung, Steuerung und Controlling sind wesentlich für die Unternehmensführung und -entwicklung.

Unternehmensberatung Mit uns haben Sie einen starken und kompetenten Partner an Ihrer Seite, um die richtigen Konzepte und Strategien zu entwickeln und zu implementieren.

Buchhaltung & Bilanzierung Die laufende Buchhaltung und das Rechnungswesen liefert Ihnen aussagekräftige Informationen als Grundlage für Ihre Unternehmensführung.

Personalverrechnung Vertretung in allen Abgaben- und Beitragsangelegenheiten vor den Behörden des Bundes, ...Nullacca epercil molupta temoluptat fuga. Ximagna temquia

Internationales Wir erarbeiten internationale Steuerkonzepte, überprüfen Verrechnunsgpreissysteme, beraten und bei grenzüberschreitenden Investitionen, Akquisitionen und Umstrukturierungen uvm.

Wir denken weiter
und größer.

Wir beraten Sie proaktiv und
strategisch.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend weiterentwickelnde Steuer- und Abgabenrecht fühlen sich viele Steuerpflichtige überfordert. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe.

Als Ihr Ratgeber in allen steuerlichen Angelegenheiten übernehmen wir für Sie gerne die Lösung Ihrer individuellen steuer- und abgabenrechtlichen Probleme. Dazu gehört auch die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Die Zusammenarbeit mit unseren Klienten ist uns wichtig.

Wir wissen Ihr Vertrauen in uns zu schätzen und daher sehen wir die partnerschaftliche und verlässliche Zusammenarbeit mit unseren Klienten neben unserem Fachwissen als wesentlchen Teil unserer Arbeit. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe, unkompliziert und darauf ausgerichtet Sie maximal zu entlasten.

Unsere Ausbildung, unsere Erfahrung, unser Wille zur ständigen Fortbildung und unsere Einstellung zu unserem Beruf sind Ihr Nutzen – wir bieten ein kompetentes Beratungsnetzwerk aus einer Hand. Wir freuen uns, Sie auf ein kostenloses Erstgespräch bei uns begrüßen zu dürfen!

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AKTUELLES

Management-Info - Archiv

Die ideale Rechtsform für Ihr Unternehmen (Teil 2) - GmbH

Oktober 2004
Kategorien: Management-Info

Mit der Senkung des Körperschaftssteuertarifs von 34% auf 25%, der ab dem Veranlagunszeitraum 2005 zur Anwendung kommt, wird die Rechtsform der GmbH für Unternehmer attraktiver. In der letzten Ausgaben haben wir Ihnen bereits die wesentlichsten Merkmale der Personengesellschaften und Einzelunternehmen vorgestellt. Um für ein neu oder umzugründendes Unternehmen die individuell zweckmäßige Rechtsform zu finden, ist die Kontaktaufnahme mit Ihrem Berater zu empfehlen.

Merkmale GmbH
Personelle Zusammensetzung natürliche oder juristische Personen (Einmanngesellschaft möglich)
Haftung Gesellschaft haftet mit ihrem Vermögen
Gesellschafter nur bis zur Volleinzahlung seines Stammanteils (u. U. Haftung für säumige Mitgesellschafter); sonst nur bei gesonderter Haftungsübernahme (z.B. Bürgschaft)
Geschäftsführer: Risiko persönlicher Haftung bei schuldhafter Pflichtverletzung
Gründungskosten Gesellschaftsvertrag - Notariatsakt, Honorare und Gebühren (Standard) rd. € 5.000,-
Vertretung des Unternehmens (Außenverhältnis) ein oder mehrere Geschäftsführer; müssen nicht Gesellschafter sein, im Firmenbuch eingetragen
Firmenname Name eines Gesellschafters oder Sachfirma immer mit Zusatz GmbH
Firmenbuch/Kaufmann zwingend / Kaufmann ab Firmenbucheintragung
Kapitalausstattung Mindestkapital € 35.000,-, Einzahlung mind. 25% des Stammanteils, insgesamt mind. € 17.500,-, Sacheinlage bzw. -gründung möglich
Rechnungswesen Erstellung immer Bilanz nach Handels- und Steuerrecht + Anhang und Lagebericht nach 5 Monaten nach Geschäftsjahresschluss. Hinterlegung beim Firmenbuchgericht spätestens nach 9 Monaten
Einbringung Einzelunternehmen in GmbH oder Umwandlung von Personengesellschaften in GmbH bzw. Rückumwandlung von GmbH in Einzelunternehmen der Personengesellschaften möglich.
Sozialversicherung GmbH Kammermitglied: Gesellschafter-Geschäftsführer (gewerbl. Sozialversicherung) pflichtversichert
Gewinnverfügung nach Gesellschafterbeschluss
Steuerbelastung ab 2005: 25%
Ausschüttungen unterliegen der KESt (25%)
Gesamtbelastung bei Vollausschüttender GmbH 43,75% (im Vergleich zum Spitzensteuersatz im EStG von 50%)
Beendigung Liquidation des Gesellschaftsvermögens
Veräußerung von GmbH-Anteilen im Privatvermögen:
  • Steuerfrei, wenn der Gesellschafter weniger als 1% und länger als 5 Jahre beteiligt war, anderenfalls ist er steuerpflichtig (ermäßigter Steuersatz auf die Hälfte des auf das gesamte Einkommen entfallenden Durchschnittssteuersatzes).
  • Bei Veräußerung von GmbH-Anteilen innerhalb eines Jahres liegt ein Spekulationsgeschäft vor. In diesem Fall unterliegt der Erlös dem jeweiligen Einkommensteuersatz (max. 50%).
Vorteil
  • Haftung mit Gesellschaftsvermögen beschränkt
  • Gesellschafter (bis 25%) können (lohnsteuerpflichtiges) Dienstverhältnis haben (Vorteil des steuerlich begünstigten Bezuges des 13./14. Monatsgehaltes); ASVG-Versicherung möglich
  • gewerberechtlicher Geschäftsführer muss nicht Gesellschafter sein
  • Bei einer thesaurierenden Ges.m.b.H. ist die Steuerbelastung bereits ab einem Jahreseinkommen von rd. € 28.000,- günstiger als bei der Einkommenssteuer, anderenfalls bei einer vollausschüttenden Ges.m.b.H. ist die Steuerbelastung ab einem Jahresgewinn von rd. € 135.000,- günstiger als bei der Einkommenssteuer.
  • Gruppenbesteuerung auch über die Grenze hinweg führt zu einer Gewinn- und Verlustverrechnung zwischen verflochtenen Gesellschaften
  • Insbesondere interessant für Freiberufler und Unternehmen mit nachhaltig hohen Gewinnen
Nachteil
  • erhöhte Formvorschriften
  • erweiterte Rechnungslegungsvorschriften
  • Die Steuervorteile hängen von der Nachhaltigkeit der Gewinne ab. Sinken die Gewinne unter die oben angeführten Grenzen, kann die Steuerbelastung unter Umständen höher sein als bei der Einkommenssteuer.
  • Bei der Ges.m.b.H. gibt es keine Steuerbegünstigung (halber Steuersatz) für den nichtentnommenen Gewinn.
  • Körperschaften unterliegen einer Mindest-Körperschaftsteuer, auch bei einem Verlust (GmbH € 1.750,- p.a.).
  • Grundsätzlich gibt es bei Körperschaften keinen Verlustausgleich mit anderen Einkünften, wie bei der Einkommensteuer, es sei denn es kommt zu einer Gruppenbesteuerung

Bild: © PhotographyByMK - Fotolia

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