Gemeinsam
höhere Ziele
erreichen.

Mit uns sind Sie in bester Begleitung
auf Ihrem Erfolgsweg.

Wir sind ihr kompetentes Steuerberatungsunternehmen im Herzen Wiens für die Bereiche Steuern, Internationales, Strategieberatung, Unternehmensberatung & Gründung, Bilanzierung, vereinbarte Prüfungshandlungen und sonstige Prüfungen, Umgründungen, Personalverrechnung und Buchhaltung. Unser Ziel ist es, nicht nur fachlich unsere Klienten auf ihrem Weg zu unterstützen, sondern sie auch auf einer persönlichen, wertschätzenden und vertrauensvollen Ebene zu betreuen. Die Kanzleiphilosophie, welche stets von Herrn Mag. Otmar Paugger gelehrt wird, lautet, dass wir in guten aber ebenso in schwierigen Zeiten stets ein Team mit den Klienten bilden um im Idealfall gemeinsam wachsen zu können.

Die Aus- und Weiterbildung ist einer der wichtigsten Werte unserer Kanzlei, um unseren Klienten bei komplexen Sachverhalten stets weiterhelfen zu können sowie diese ihnen leicht und verständlich erklären zu können.

„Wenn du es nicht einfach erklären kannst, hast du es nicht gut genug verstanden“

– Albert Einstein

Steuerberatung Konzentrieren Sie sich auf Ihr Unternehmen und Ihren Erfolg! Unsere Steuerberatung kümmert sich um alle Fragen des Steuerrechts.

Strategieberatung & Controlling Planung, Steuerung und Controlling sind wesentlich für die Unternehmensführung und -entwicklung.

Unternehmensberatung Mit uns haben Sie einen starken und kompetenten Partner an Ihrer Seite, um die richtigen Konzepte und Strategien zu entwickeln und zu implementieren.

Buchhaltung & Bilanzierung Die laufende Buchhaltung und das Rechnungswesen liefert Ihnen aussagekräftige Informationen als Grundlage für Ihre Unternehmensführung.

Personalverrechnung Vertretung in allen Abgaben- und Beitragsangelegenheiten vor den Behörden des Bundes, ...Nullacca epercil molupta temoluptat fuga. Ximagna temquia

Internationales Wir erarbeiten internationale Steuerkonzepte, überprüfen Verrechnunsgpreissysteme, beraten und bei grenzüberschreitenden Investitionen, Akquisitionen und Umstrukturierungen uvm.

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Als Ihr Ratgeber in allen steuerlichen Angelegenheiten übernehmen wir für Sie gerne die Lösung Ihrer individuellen steuer- und abgabenrechtlichen Probleme. Dazu gehört auch die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

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AKTUELLES

Management-Info - Archiv

Verbandsverantwortlichkeitsgesetz (VbVG)

März 2006
Kategorien: Management-Info

Mit 1.1.2006 trat das seit Jahren diskutierte Unternehmensstrafrecht unter der Bezeichnung "Verbandsverantwortlichkeitsgesetz" - VbVG in Kraft. Bisher hat sich das Strafrecht auf natürliche Personen beschränkt, mit dem VbVG wird der Adressatenkreis auf juristische Personen und Personengesellschaften ausgeweitet. Unternehmen können demnach für jeden Delikttypus des Strafrechts bzw. seiner Nebengesetze verantwortlich sein. Anzuwenden ist das Gesetz erst auf Straftaten, die nach dem In-Kraft-Treten begangen wurden.

Das Gesetz regelt, unter welchen Voraussetzungen Verbände für Straftaten verantwortlich sind und wie sie sanktioniert werden, sowie das Verfahren, nach dem die Verantwortlichkeit festgestellt und Sanktionen auferlegt werden.

Verbände

Verbände sind juristische Personen sowie Personenhandelsgesellschaften, Eingetragene Erwerbsgesellschaften und Europäische wirtschaftliche Interessenvereinigungen.

Strafrechtliche Verantwortlichkeit

Ein Verband ist für eine Straftat verantwortlich, wenn die Tat zu seinen Gunsten begangen worden ist oder durch die Tat Pflichten verletzt worden sind, die den Verband treffen.

Eine Verantwortlichkeit ist u.a. für folgende Tatbestände und Deliktsgruppen vorgesehen: Vermögensdelikte (zB Diebstahl, Betrug, Untreue, Subventionsmissbrauch, Absprachen im Vergabeverfahren), Korruptions-, Umwelt-, Urkunden- und Geldfälschungsdelikte sowie auch Tatbestände im Nebenstrafrecht (Finanzstrafg., Ausfuhrerstattungsg., Fremdeng., Urheberrechtsg., Datenschutzg., Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb, Lebensmittelg.).
Die Verantwortlichkeit des Verbandes erstreckt sich sowohl auf schuldhafte, rechtswidrige Taten seiner Entscheidungsträger (Geschäftsführer, Prokuristen, Vorstandsmitglieder, Aufsichtsratsmitglieder bzw. jene Personen, die einen maßgeblichen Einfluss auf die Geschäftsführung des Verbandes ausüben) als auch auf Straftaten von Mitarbeitern. Letztere Verantwortlichkeit kommt insbesondere dann in Betracht, wenn der Verband wesentliche technische, organisatorische oder personelle Maßnahmen zur Verhinderung solcher Taten unterlassen hat. Nach dem Gesetz ist ein Rückgriff auf Mitarbeiter oder Entscheidungsträger ausgeschlossen, sodass die Strafe den Verband selbst trifft.
Von der Verbandsverantwortlichkeit sind besonders jene Branchen betroffen, die risikoträchtige Tätigkeiten abwickeln wie zB Unternehmen des Personen- und Güterbeförderungsverkehrs, der Bau- und Technikbranche oder aber auch Krankenanstalten oder Unternehmen, die Finanzdienstleistungen im weitesten Sinn anbieten.

Sanktionen

Als Strafe wird die Verbandsgeldbuße eingeführt, die in Tagessätzen zu berechnen ist. Der Tagessatz ist nach der Ertragslage des Verbandes unter Berücksichtigung seiner wirtschaftlicher Leistungsfähigkeit zu bemessen und entspricht dem 360. Teil des Jahresertrages, ist jedoch mindestens mit € 50 und höchstens mit € 10.000 festzusetzen. (Dient der Verband gemeinnützigen, humanitären oder kirchlichen Zwecken liegt dieser zwischen € 2 und max. € 500). Der Strafrahmen reicht von 40 bis 180 Tagessätze. Die Verbandsgeldbuße ist steuerlich nicht absetzbar. Im Verbandsverfahren gelten darüber hinaus Bestimmungen zur Berücksichtigung von Erschwerungs- und Milderungsgründen, zur bedingten oder teilbedingten Nachsicht der Verbandsgeldbuße, zur Diversion oder dem bloßen Erteilen von Weisungen (zB den aus der Tat entstandenen Schaden wieder gutzumachen).

Bild: © Eisenhans - Fotolia

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