Gemeinsam
höhere Ziele
erreichen.

Mit uns sind Sie in bester Begleitung
auf Ihrem Erfolgsweg.

Wir sind ihr kompetentes Steuerberatungsunternehmen im Herzen Wiens für die Bereiche Steuern, Internationales, Strategieberatung, Unternehmensberatung & Gründung, Bilanzierung, vereinbarte Prüfungshandlungen und sonstige Prüfungen, Umgründungen, Personalverrechnung und Buchhaltung. Unser Ziel ist es, nicht nur fachlich unsere Klienten auf ihrem Weg zu unterstützen, sondern sie auch auf einer persönlichen, wertschätzenden und vertrauensvollen Ebene zu betreuen. Die Kanzleiphilosophie, welche stets von Herrn Mag. Otmar Paugger gelehrt wird, lautet, dass wir in guten aber ebenso in schwierigen Zeiten stets ein Team mit den Klienten bilden um im Idealfall gemeinsam wachsen zu können.

Die Aus- und Weiterbildung ist einer der wichtigsten Werte unserer Kanzlei, um unseren Klienten bei komplexen Sachverhalten stets weiterhelfen zu können sowie diese ihnen leicht und verständlich erklären zu können.

„Wenn du es nicht einfach erklären kannst, hast du es nicht gut genug verstanden“

– Albert Einstein

Steuerberatung Konzentrieren Sie sich auf Ihr Unternehmen und Ihren Erfolg! Unsere Steuerberatung kümmert sich um alle Fragen des Steuerrechts.

Strategieberatung & Controlling Planung, Steuerung und Controlling sind wesentlich für die Unternehmensführung und -entwicklung.

Unternehmensberatung Mit uns haben Sie einen starken und kompetenten Partner an Ihrer Seite, um die richtigen Konzepte und Strategien zu entwickeln und zu implementieren.

Buchhaltung & Bilanzierung Die laufende Buchhaltung und das Rechnungswesen liefert Ihnen aussagekräftige Informationen als Grundlage für Ihre Unternehmensführung.

Personalverrechnung Vertretung in allen Abgaben- und Beitragsangelegenheiten vor den Behörden des Bundes, ...Nullacca epercil molupta temoluptat fuga. Ximagna temquia

Internationales Wir erarbeiten internationale Steuerkonzepte, überprüfen Verrechnunsgpreissysteme, beraten und bei grenzüberschreitenden Investitionen, Akquisitionen und Umstrukturierungen uvm.

Wir denken weiter
und größer.

Wir beraten Sie proaktiv und
strategisch.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend weiterentwickelnde Steuer- und Abgabenrecht fühlen sich viele Steuerpflichtige überfordert. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe.

Als Ihr Ratgeber in allen steuerlichen Angelegenheiten übernehmen wir für Sie gerne die Lösung Ihrer individuellen steuer- und abgabenrechtlichen Probleme. Dazu gehört auch die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Die Zusammenarbeit mit unseren Klienten ist uns wichtig.

Wir wissen Ihr Vertrauen in uns zu schätzen und daher sehen wir die partnerschaftliche und verlässliche Zusammenarbeit mit unseren Klienten neben unserem Fachwissen als wesentlchen Teil unserer Arbeit. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe, unkompliziert und darauf ausgerichtet Sie maximal zu entlasten.

Unsere Ausbildung, unsere Erfahrung, unser Wille zur ständigen Fortbildung und unsere Einstellung zu unserem Beruf sind Ihr Nutzen – wir bieten ein kompetentes Beratungsnetzwerk aus einer Hand. Wir freuen uns, Sie auf ein kostenloses Erstgespräch bei uns begrüßen zu dürfen!

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AKTUELLES

Management-Info - Archiv

ABC der Planungsrechnung - Teil II

Juni 2006

"In der letzten Ausgabe der Management-Info haben wir den Aufbau und Inhalt des Leistungsbudgets beschrieben. Das Leistungsbudget ist eine Plan-Gewinn- und Verlustrechnung und zeigt die geplante Ertragskraft des Unternehmens. Im zweiten Teil unseres Schwerpunktes zur Planungsrechnung werden nun die übrigen Bestandteile einer integrierten Unternehmensplanung dargestellt, die einerseits die geplante Vermögensstruktur (Planbilanz) und andererseits die geplante Finanzlage (Plan-Kapitalflussrechnung) umfassen."

Die Plan-Bilanz für das nächste Jahr wird in der Regel zu einem Zeitpunkt erstellt, zu dem die Ist-Bilanz für das abgelaufene Jahr noch nicht vorliegt. Üblicherweise werden daher die aktuellen Ist-Werte herangezogen und darauf aufbauend eine Bilanzprognose für den 31. Dezember (bei einem regulären Geschäftsjahr) erstellt. Die prognostizierten Werte sind dann zugleich die Ausgangswerte für die Plan-Bilanz. Im Rahmen der Erstellung einer Planungsrechnung werden dann die einzelnen Positionen der Bilanz analysiert und deren weitere Entwicklung festgelegt. Dabei müssen vor allem folgende Aspekte berücksichtigt werden:

:: Das Anlagevermögen zum 1.1. erhöht sich um die geplanten Investitionen und vermindert sich um Anlagenverkäufe (zu Buchwerten) und geplante Abschreibungen.

:: Das Vorratsvermögen zum 1.1. erhöht sich um die Zukäufe und produzierten Güter und vermindert sich um die geplanten Abfassungen (bewertet mit Herstellungskosten). Zu beachten ist, dass eine Ausweitung der Geschäftstätigkeit (Umsatzwachstum!) in der Regel auch mit einem Anstieg des Lagerbestandes verbunden ist. Sofern eine genaue Mengenplanung nicht möglich ist, kann der Vorratsbestand auch vereinfacht mit einem (aus Erfahrungswerten gewonnenen) bestimmten Prozentsatz der Umsatzerlöse oder der Materialaufwendungen angesetzt werden.

:: Der Entwicklung des Forderungsbestandes werden in der Praxis oft bestimmte Umschlagshäufigkeiten zugrunde gelegt. Gewährt man zB eine Zahlungsziel von 30 Tagen, so schlägt sich der Forderungsbestand jährlich rd 12 Mal um. Die Forderungen sind dann mit einem 1/12 der geplanten Umsatzerlöse in die Planbilanz aufzunehmen und noch um eine allenfalls enthaltene Umsatzsteuer zu erhöhen. Zahlen Kunden erfahrungsgemäß nicht pünktlich, ist die Umschlagshäufigkeit zu verringern und eine höhere Kapitalbindung in der Finanzplanung zu berücksichtigen.

:: Die Veränderung der liquiden Mittel ergibt sich aus der Plan-Geldflussrechnung.

:: Das Eigenkapital zum 1.1. erhöht sich um den Plangewinn laut Leistungsbudget bzw vermindert sich um den Planverlust. Eine Eigenkapitalzufuhr ist dabei ebenso noch zu berücksichtigen wie geplante Entnahmen oder Gewinnausschüttungen.

:: Rückstellungen lassen sich oft nicht im Detail planen und sind daher im Regelfall mit Schätzwerten anzusetzen. Erfahrungsgemäß vom Umsatz abhängige Rückstellungen wie Boni, Garantien etc können auf Basis der Umsatzplanung ermittelt werden.

:: Die Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen werden üblicherweise auf Basis geplanter Umschlagshäufigkeiten ermittelt. Hat man zB ein Zahlungsziel von 60 Tagen, so schlagen sich die Verbindlichkeiten jährlich rd 6 Mal um. Die Verbindlichkeiten sind dann mit einem 1/6 der geplanten Materialeinkäufe und sonstigen betrieblichen Aufwendungen (sofern Fremdleistungen) in die Planbilanz aufzunehmen und noch um eine allenfalls enthaltene Umsatzsteuer zu erhöhen.

:: Die sonstigen Verbindlichkeiten und Finanzierungsverbindlichkeiten basieren auf dem geplanten Finanzierungsbedarf. Plant man zB die Mittelzufuhr durch Gesellschafterdarlehen, ist dies im Rahmen der sonstigen Verbindlichkeiten zu berücksichtigen. Zu beachten ist, dass eine Ausweitung der Geschäftstätigkeit in der Regel zunächst mit einem höheren Finanzierungsbedarf verbunden ist.

Um den geplanten Finanzierungsbedarf zu ermitteln, ist schließlich noch eine Plan-Kapitalflussrechnung zu erstellen. Ein fixes Schema dafür gibt es nicht, in der Praxis wird jedoch oftmals wie folgt vorgegangen:

Jahresfehlbetrag/Jahresüberschuss laut Leistungsbudget
+
Abschreibungen auf das Anlagevermögen
-
Gewinne aus dem Abgang von Anlagevermögen
+
Verluste aus dem Abgang von Anlagevermögen
+/-
Erhöhung (+)/Verminderung (-) von langfristigen Rückstellungen

Cashflow aus dem Ergebnis
+/-
Verminderung (+)/Erhöhung (-) der Vorräte und aktiver Rechnungsabgrenzung
+/-
Verminderung (+)/Erhöhung (-) der Forderungen
+/-
Erhöhung (+)/Verminderung (-) der Verbindlichkeiten ohne Finanzierungsverbindlichkeiten und passiven Rechnungsabgrenzung
+/-
Erhöhung (+)/Verminderung (-) der kurzfristigen Rückstellungen

Cashflow aus dem operativen Bereich
-
Investitionen in das Anlagevermögen
+
Anlagenveräußerungserlöse

Cashflow aus Investitionsaktivitäten
+
Einzahlung von Kreditaufnahmen
-
Rückzahlung von Krediten
+
Einzahlung sonstige Finanzierungen (zB Gesellschafterdarlehen und -zuschüsse)
-
Rückzahlung sonstige Finanzierungen
-
Gewinnausschüttungen

Cashflow aus Finanzierungsaktivitäten

Die Veränderung der liquiden Mittel ergibt sich dann als Summe der einzelnen Cashflows. Zeigt sich im Rahmen der Planungsrechnung, dass beispielsweise nicht ausreichend liquide Mittel vorhanden sind, ist eine Überprüfung weiterer Finanzierungsmöglichkeiten vorzunehmen. Wenn sich auch dann der Finanzierungsbedarf nicht decken lässt, ist möglicherweise eine Überarbeitung der Planungsrechnung beginnend mit dem Leistungsbudget erforderlich.

Abschließend ist noch anzumerken, dass die Planungsrechnung auch eine wichtige Grundlage für Soll-Ist-Vergleiche ist. Im Rahmen solcher Vergleiche werden den Soll-Werten (Planungsrechnung) die tatsächlichen Ist-Werte gegenübergestellt. Abweichungen sind zu analysieren und in den nächsten Planungsprozess einzubeziehen.

Bild: © delux - Fotolia

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