Gemeinsam
höhere Ziele
erreichen.

Mit uns sind Sie in bester Begleitung
auf Ihrem Erfolgsweg.

Wir sind ihr kompetentes Steuerberatungsunternehmen im Herzen Wiens für die Bereiche Steuern, Internationales, Strategieberatung, Unternehmensberatung & Gründung, Bilanzierung, vereinbarte Prüfungshandlungen und sonstige Prüfungen, Umgründungen, Personalverrechnung und Buchhaltung. Unser Ziel ist es, nicht nur fachlich unsere Klienten auf ihrem Weg zu unterstützen, sondern sie auch auf einer persönlichen, wertschätzenden und vertrauensvollen Ebene zu betreuen. Die Kanzleiphilosophie, welche stets von Herrn Mag. Otmar Paugger gelehrt wird, lautet, dass wir in guten aber ebenso in schwierigen Zeiten stets ein Team mit den Klienten bilden um im Idealfall gemeinsam wachsen zu können.

Die Aus- und Weiterbildung ist einer der wichtigsten Werte unserer Kanzlei, um unseren Klienten bei komplexen Sachverhalten stets weiterhelfen zu können sowie diese ihnen leicht und verständlich erklären zu können.

„Wenn du es nicht einfach erklären kannst, hast du es nicht gut genug verstanden“

– Albert Einstein

Steuerberatung Konzentrieren Sie sich auf Ihr Unternehmen und Ihren Erfolg! Unsere Steuerberatung kümmert sich um alle Fragen des Steuerrechts.

Strategieberatung & Controlling Planung, Steuerung und Controlling sind wesentlich für die Unternehmensführung und -entwicklung.

Unternehmensberatung Mit uns haben Sie einen starken und kompetenten Partner an Ihrer Seite, um die richtigen Konzepte und Strategien zu entwickeln und zu implementieren.

Buchhaltung & Bilanzierung Die laufende Buchhaltung und das Rechnungswesen liefert Ihnen aussagekräftige Informationen als Grundlage für Ihre Unternehmensführung.

Personalverrechnung Vertretung in allen Abgaben- und Beitragsangelegenheiten vor den Behörden des Bundes, ...Nullacca epercil molupta temoluptat fuga. Ximagna temquia

Internationales Wir erarbeiten internationale Steuerkonzepte, überprüfen Verrechnunsgpreissysteme, beraten und bei grenzüberschreitenden Investitionen, Akquisitionen und Umstrukturierungen uvm.

Wir denken weiter
und größer.

Wir beraten Sie proaktiv und
strategisch.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend weiterentwickelnde Steuer- und Abgabenrecht fühlen sich viele Steuerpflichtige überfordert. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe.

Als Ihr Ratgeber in allen steuerlichen Angelegenheiten übernehmen wir für Sie gerne die Lösung Ihrer individuellen steuer- und abgabenrechtlichen Probleme. Dazu gehört auch die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Die Zusammenarbeit mit unseren Klienten ist uns wichtig.

Wir wissen Ihr Vertrauen in uns zu schätzen und daher sehen wir die partnerschaftliche und verlässliche Zusammenarbeit mit unseren Klienten neben unserem Fachwissen als wesentlchen Teil unserer Arbeit. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe, unkompliziert und darauf ausgerichtet Sie maximal zu entlasten.

Unsere Ausbildung, unsere Erfahrung, unser Wille zur ständigen Fortbildung und unsere Einstellung zu unserem Beruf sind Ihr Nutzen – wir bieten ein kompetentes Beratungsnetzwerk aus einer Hand. Wir freuen uns, Sie auf ein kostenloses Erstgespräch bei uns begrüßen zu dürfen!

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AKTUELLES

Management-Info - Archiv

Neues aus der Unternehmensbewertung

Oktober 2006
Kategorien: Management-Info

Vor wenigen Monaten hat die Kammer der Wirtschaftstreuhänder ein neues Fachgutachten zur Unternehmensbewertung beschlossen, das das alte Fachgutachten aus dem Jahr 1989 ersetzt. Gerade auch bei Klein- und Mittelbetrieben haben in den letzten Jahren Fragen der Unternehmensbewertung massiv an Bedeutung gewonnen. Anlässe für Unternehmensbewertungen gibt es viele:

  • Verkauf von Unternehmen
  • Ein- und Austritt von Gesellschaftern
  • Umgründungsmaßnahmen
  • Kreditwürdigkeitsprüfung
  • Erbteilung
  • Erfolgsvergütungen für Manager usw.

Das neue Fachgutachten ist insbesondere von Bedeutung, da gerade in vielen Gesellschaftsverträgen für die Bemessung von Abfindungen anlässlich des Austritts von Gesellschaftern ein Gutachten von einem Wirtschaftstreuhänder zu erstellen ist (und dieser sich an das Fachgutachten halten muss). Um auf derartige Bewertungsanlässe perfekt vorbereitet zu sein und damit Zeit und Geld zu sparen, sollten Ihnen die wesentlichen Neuerungen bei der Unternehmensbewertung bekannt sein.

1. Bewertungsverfahren

Die Bewertung hat entweder nach der Ertragswertmethode oder einem DCF-Verfahren (Discounted Cash Flow) zu erfolgen, wobei sich der Unternehmenswert als Barwert der zukünftigen finanziellen Überschüsse ermittelt. Traditionelle Verfahren wie zB das "Übergewinnverfahren" oder die "Substanzwertmethode" entsprechen nicht mehr dem aktuellen Stand der Unternehmensbewertung. Bewertungen anhand von ergebnis-, umsatz- oder produktmengenorientierten Multiplikatoren können zur Plausibilisierung von Bewertungsergebnissen herangezogen werden, können eine Unternehmensbewertung aber nicht ersetzen.

2. Kapitalisierungszinssatz

Basiszinssatz ist - wie bisher - die Rendite einer risikolosen Kapitalmarktanlage (zB Effektivrendite von langfristigen Staatsanleihen). Für die Ermittlung des Risikozuschlages sollen kapitalmarktorientierte Methoden herangezogen werden, wobei einerseits das spezifische Branchenrisiko (zB viele Konkurrenten) und andererseits das Kapitalstrukturrisiko (zB höhere Verschuldung) zu berücksichtigen sind. Subjektive Risikozuschläge, die in der Vergangenheit in der Praxis anzutreffen waren und oftmals zu strittigen Ergebnissen geführt haben, sollen möglichst nicht mehr zur Anwendung kommen.

3. Erfordernis einer integrierten Planungsrechnung

Die Unternehmensbewertung findet auf der Grundlage einer integrierten Unternehmensplanung (Gewinn- und Verlustrechnung, Planbilanz, Plan- Geldflussrechnung) statt. Dabei sind insbesondere Finanzierungs- und Ausschüttungsmaßnahmen möglichst genau zu planen. Im Rahmen einer Unternehmensbewertung sollten derartige Planungsrechnungen für die nächsten drei bis fünf Jahre vorliegen. Sofern ein objektiver Wert (zB anlässlich der Abfindung von Gesellschaftern) ermittelt werden soll, dürfen nur bereits in die Wege geleitete bzw hinreichend konkretisierte Maßnahmen berücksichtigt werden.

4. Berücksichtigung von Steuern

Die Auswirkungen von Steuern waren auch schon bisher zu berücksichtigen. Anzumerken ist, dass steuerliche Unterschiede bei der Bewertung von Einzelunternehmen oder Personengesellschaften bzw Kapitalgesellschaften im neuen Fachgutachten im Detail geregelt sind.

5. Besonderheiten für kleine und mittlere Unternehmen

Bei diesen Unternehmen sind oft die persönlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und Beziehungen des Unternehmers von besonderer Bedeutung für den Geschäftserfolg. Es ist daher darauf zu achten, dass diese Erfolgsfaktoren durch einen angemessenen Unternehmerlohn berücksichtigt werden. Dies gilt auch für den Fall, dass Familienangehörige unentgeltlich im Unternehmen tätig sind.

Wird Privatvermögen (zB Liegenschaften) unternehmerisch genutzt werden, ist der Ansatz von "fiktiven" Mietzahlungen erforderlich.

Zusätzliche Risikofaktoren wie zB Abhängigkeit von einzelnen Kunden, ungenügende Eigenkapitalausstattung und eingeschränkte Finanzierungsmöglichkeiten sind ebenfalls zu berücksichtigen.

6. Wachstumsunternehmen

Bei diesen unterliegt die Prognose der zukünftigen Gewinne oftmals erheblichen Unsicherheiten. Es sollte daher die Planung in mehrere Phasen (Anlaufphase, Phase mit überdurchschnittlichem Umsatz- und Ertragswachstum und Phase mit normalem Wachstum) unterteilt werden. Insbesondere sollten mehrere Szenarien gerechnet werden und diese mit unterschiedlichen (gewichteten) Eintrittswahrscheinlichkeiten bei der Bewertung berücksichtigt werden.

Sofern Ihnen ein Anlass für eine Unternehmensbewertung bevorsteht, sollten Sie sich sorgfältig darauf vorbereiten und sich entsprechend früh mit der Erhebung notwendiger Daten bzw der Erstellung plausibler Planungsrechnungen befassen. Angesichts der Komplexität der Materie empfiehlt es sich dabei jedenfalls den Rat Ihres Wirtschaftstreuhänders einzuholen.

Bild: © nmann77 - Fotolia

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