Gemeinsam
höhere Ziele
erreichen.

Mit uns sind Sie in bester Begleitung
auf Ihrem Erfolgsweg.

Wir sind ihr kompetentes Steuerberatungsunternehmen im Herzen Wiens für die Bereiche Steuern, Internationales, Strategieberatung, Unternehmensberatung & Gründung, Bilanzierung, vereinbarte Prüfungshandlungen und sonstige Prüfungen, Umgründungen, Personalverrechnung und Buchhaltung. Unser Ziel ist es, nicht nur fachlich unsere Klienten auf ihrem Weg zu unterstützen, sondern sie auch auf einer persönlichen, wertschätzenden und vertrauensvollen Ebene zu betreuen. Die Kanzleiphilosophie, welche stets von Herrn Mag. Otmar Paugger gelehrt wird, lautet, dass wir in guten aber ebenso in schwierigen Zeiten stets ein Team mit den Klienten bilden um im Idealfall gemeinsam wachsen zu können.

Die Aus- und Weiterbildung ist einer der wichtigsten Werte unserer Kanzlei, um unseren Klienten bei komplexen Sachverhalten stets weiterhelfen zu können sowie diese ihnen leicht und verständlich erklären zu können.

„Wenn du es nicht einfach erklären kannst, hast du es nicht gut genug verstanden“

– Albert Einstein

Steuerberatung Konzentrieren Sie sich auf Ihr Unternehmen und Ihren Erfolg! Unsere Steuerberatung kümmert sich um alle Fragen des Steuerrechts.

Strategieberatung & Controlling Planung, Steuerung und Controlling sind wesentlich für die Unternehmensführung und -entwicklung.

Unternehmensberatung Mit uns haben Sie einen starken und kompetenten Partner an Ihrer Seite, um die richtigen Konzepte und Strategien zu entwickeln und zu implementieren.

Buchhaltung & Bilanzierung Die laufende Buchhaltung und das Rechnungswesen liefert Ihnen aussagekräftige Informationen als Grundlage für Ihre Unternehmensführung.

Personalverrechnung Vertretung in allen Abgaben- und Beitragsangelegenheiten vor den Behörden des Bundes, ...Nullacca epercil molupta temoluptat fuga. Ximagna temquia

Internationales Wir erarbeiten internationale Steuerkonzepte, überprüfen Verrechnunsgpreissysteme, beraten und bei grenzüberschreitenden Investitionen, Akquisitionen und Umstrukturierungen uvm.

Wir denken weiter
und größer.

Wir beraten Sie proaktiv und
strategisch.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend weiterentwickelnde Steuer- und Abgabenrecht fühlen sich viele Steuerpflichtige überfordert. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe.

Als Ihr Ratgeber in allen steuerlichen Angelegenheiten übernehmen wir für Sie gerne die Lösung Ihrer individuellen steuer- und abgabenrechtlichen Probleme. Dazu gehört auch die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Die Zusammenarbeit mit unseren Klienten ist uns wichtig.

Wir wissen Ihr Vertrauen in uns zu schätzen und daher sehen wir die partnerschaftliche und verlässliche Zusammenarbeit mit unseren Klienten neben unserem Fachwissen als wesentlchen Teil unserer Arbeit. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe, unkompliziert und darauf ausgerichtet Sie maximal zu entlasten.

Unsere Ausbildung, unsere Erfahrung, unser Wille zur ständigen Fortbildung und unsere Einstellung zu unserem Beruf sind Ihr Nutzen – wir bieten ein kompetentes Beratungsnetzwerk aus einer Hand. Wir freuen uns, Sie auf ein kostenloses Erstgespräch bei uns begrüßen zu dürfen!

LERNEN SIE UNS KENNEN

vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch

AKTUELLES

Management-Info - Archiv

Private E-Mails, Telefonate und Internet-Surfen am Arbeitsplatz

Februar 2007
Kategorien: Management-Info

Zum Zwecke der besseren Erreichbarkeit geben viele Berufstätige die Telefonnummer oder Firmen-E-Mail-Adresse, unter der sie tagsüber an ihrem Arbeitsplatz erreichbar sind, an Freunde und Familienangehörige weiter.

Soferne die Arbeitsleistung unter der privaten Kommunikation nicht leidet und es im Betrieb kein ausdrückliches Privatnutzungsverbot gibt, ist dies zulässig. Erfolgt die Nutzung also in einem vertretbaren Rahmen (ein paar Minuten und nicht mehrere Stunden pro Tag), kann dies vom Arbeitgeber nur unterbunden werden, wenn er die private Nutzung von Betriebsmitteln grundsätzlich ausschließt.
Gibt es eine derartige Vereinbarung, stellt eine dennoch erfolgte Nutzung eine Übertretung des Arbeitsvertrages dar. Ob diese einen Entlassungsgrund darstellt, hängt vom Schweregrad des Verstoßes ab (Grund der Nutzung z.B. Vereinbarung von Arztterminen, dringliche familiäre Angelegenheiten; bereits erfolgte Verwarnung; zeitliches Ausmaß der Nutzung) und muss daher im Einzelfall beurteilt werden.

Schwierigkeiten ergeben sich bei der Feststellung, ob es sich bei E-Mail-Nachrichten um private oder dienstliche Nachrichten handelt. Der Arbeitgeber ist nämlich nicht berechtigt, private E-Mails der Arbeitnehmer zu lesen, auch wenn sie an die Firmen-E-Mail-Adresse gesendet und am Betriebs-PC gespeichert wurden. Tut er dies dennoch, kann sich der Arbeitnehmer dagegen mit einer Unterlassungs- bzw. Schadenersatzklage wehren. Eine Differenzierung zwischen privatem und beruflichem E-Mail-Verkehr ist daher für den Arbeitgeber mitunter schwer möglich. Klare Vereinbarungen, die das zulässige Ausmaß privater Nutzung regeln sind jedenfalls zu empfehlen.

Ebenso ist es sinnvoll, das zulässige Ausmaß der Internetnutzung sowie eindeutige Verbote (z.B. Konsum von pornografischen Seiten, Download von Musik, Bildern, usw.) festzulegen. Üblicherweise wird die Nutzung jedenfalls insoweit gestattet sein, als die gesuchten Informationen zumindest entfernt mit der beruflichen Tätigkeit zu tun hat, bzw. wird meist der Konsum von üblichen Nachrichten ebenso geduldet.
Für darüber hinausgehende Nutzung gilt das oben Gesagte: Sofern nicht ein ausdrückliches Verbot für die Internetnutzung besteht, ist diese grundsätzlich insoweit zulässig, als die vereinbarte Arbeitsleistung nicht darunter leidet. In Deutschland wurde vom Arbeitsgericht Wesel mit Urteil vom 21.3.2001 (5 Ca 4021/00) entschieden, dass ein Ausmaß von 80-100 Stunden privater Internetnutzung pro Jahr vertretbar wäre. Einen Entlassungsgrund stellt dies daher nur dann dar, wenn ein ausdrückliches Verbot besteht bzw. der Dienstnehmer bereits verwarnt wurde. Eine Entlassung ohne vorherige Verwarnung erscheint dagegen zulässig, wenn Internetseiten mit illegalem Inhalt aufgerufen werden, dies auch dann, wenn die private Internetnutzung grundsätzlich gestattet ist.

Bild: © Sonja Langford

NEWSLETTER-ANMELDUNG

Sie möchten regelmäßig informiert werden?