Gemeinsam
höhere Ziele
erreichen.

Mit uns sind Sie in bester Begleitung
auf Ihrem Erfolgsweg.

Wir sind ihr kompetentes Steuerberatungsunternehmen im Herzen Wiens für die Bereiche Steuern, Internationales, Strategieberatung, Unternehmensberatung & Gründung, Bilanzierung, vereinbarte Prüfungshandlungen und sonstige Prüfungen, Umgründungen, Personalverrechnung und Buchhaltung. Unser Ziel ist es, nicht nur fachlich unsere Klienten auf ihrem Weg zu unterstützen, sondern sie auch auf einer persönlichen, wertschätzenden und vertrauensvollen Ebene zu betreuen. Die Kanzleiphilosophie, welche stets von Herrn Mag. Otmar Paugger gelehrt wird, lautet, dass wir in guten aber ebenso in schwierigen Zeiten stets ein Team mit den Klienten bilden um im Idealfall gemeinsam wachsen zu können.

Die Aus- und Weiterbildung ist einer der wichtigsten Werte unserer Kanzlei, um unseren Klienten bei komplexen Sachverhalten stets weiterhelfen zu können sowie diese ihnen leicht und verständlich erklären zu können.

„Wenn du es nicht einfach erklären kannst, hast du es nicht gut genug verstanden“

– Albert Einstein

Steuerberatung Konzentrieren Sie sich auf Ihr Unternehmen und Ihren Erfolg! Unsere Steuerberatung kümmert sich um alle Fragen des Steuerrechts.

Strategieberatung & Controlling Planung, Steuerung und Controlling sind wesentlich für die Unternehmensführung und -entwicklung.

Unternehmensberatung Mit uns haben Sie einen starken und kompetenten Partner an Ihrer Seite, um die richtigen Konzepte und Strategien zu entwickeln und zu implementieren.

Buchhaltung & Bilanzierung Die laufende Buchhaltung und das Rechnungswesen liefert Ihnen aussagekräftige Informationen als Grundlage für Ihre Unternehmensführung.

Personalverrechnung Vertretung in allen Abgaben- und Beitragsangelegenheiten vor den Behörden des Bundes, ...Nullacca epercil molupta temoluptat fuga. Ximagna temquia

Internationales Wir erarbeiten internationale Steuerkonzepte, überprüfen Verrechnunsgpreissysteme, beraten und bei grenzüberschreitenden Investitionen, Akquisitionen und Umstrukturierungen uvm.

Wir denken weiter
und größer.

Wir beraten Sie proaktiv und
strategisch.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend weiterentwickelnde Steuer- und Abgabenrecht fühlen sich viele Steuerpflichtige überfordert. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe.

Als Ihr Ratgeber in allen steuerlichen Angelegenheiten übernehmen wir für Sie gerne die Lösung Ihrer individuellen steuer- und abgabenrechtlichen Probleme. Dazu gehört auch die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Die Zusammenarbeit mit unseren Klienten ist uns wichtig.

Wir wissen Ihr Vertrauen in uns zu schätzen und daher sehen wir die partnerschaftliche und verlässliche Zusammenarbeit mit unseren Klienten neben unserem Fachwissen als wesentlchen Teil unserer Arbeit. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe, unkompliziert und darauf ausgerichtet Sie maximal zu entlasten.

Unsere Ausbildung, unsere Erfahrung, unser Wille zur ständigen Fortbildung und unsere Einstellung zu unserem Beruf sind Ihr Nutzen – wir bieten ein kompetentes Beratungsnetzwerk aus einer Hand. Wir freuen uns, Sie auf ein kostenloses Erstgespräch bei uns begrüßen zu dürfen!

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AKTUELLES

Management-Info - Archiv

Die Prokura

Juli 2009
Kategorien: Management-Info

Die Prokura ist eine Form der Stellvertretung, die zur Vereinfachung des unternehmensbezogenen Geschäftsverkehrs konzipiert wurde. Der Umfang der Prokura ist vom Gesetz bestimmt. Die einschlägigen Regelungen finden sich in den §§ 48 ff des Unternehmensgesetzbuches (UGB).

Erteilung der Prokura

Nur ein ins Firmenbuch eingetragener Unternehmer kann Prokura erteilen. Bei Personengesellschaften (OG und KG) ist die Zustimmung aller geschäftsführenden Gesellschafter notwendig. Bei der GmbH müssen die Gesellschafter der Erteilung der Prokura zustimmen, bei der AG ist die Zustimmung des Aufsichtsrates erforderlich. Die Erteilung ist ins Firmenbuch einzutragen.

Einzel- und Gesamtprokura

Im Falle einer Einzelprokura ist der Prokurist allein vertretungsbefugt. Bei der Gesamtprokura wird die Prokura hingegen mehreren Personen erteilt, sie sind nur gemeinsam vertretungsbefugt. Von einer gemischten Gesamtprokura spricht man, wenn ein Prokurist nur gemeinsam mit einem organschaftlichen Vertreter (zB.: einem Geschäftsführer einer GmbH) oder einem sonstigen Dritten vertretungsbefugt ist.

Umfang der Prokura

Der Umfang der Prokura ist gesetzlich festgelegt. Gemäß § 49 UGB ermächtigt die Prokura zu allen Arten von gerichtlichen und außergerichtlichen Geschäften und Rechtshandlungen, die der Betrieb irgendeines Unternehmens mit sich bringt. Vom Umfang der Prokura sind nicht nur gewöhnliche, sondern auch außergewöhnliche Geschäfte umfasst. Zur Veräußerung und Belastung von Grundstücken ist der Prokurist grundsätzlich nicht ermächtigt, sondern nur, wenn ihm dafür eine besondere Vollmacht erteilt wurde (Immobiliarklausel). Auch Anmeldungen zum Firmenbuch kann der Prokurist nicht vornehmen, es sei denn, er verfügt über eine derartige besondere Vollmacht. Wird eine Zweigniederlassung mit eigener Firma betrieben, so kann für diese Niederlassung ein Filialprokurist bestellt werden.

Unbeschränkbarkeit der Prokura

Da es sich bei der Prokura um eine Formalvollmacht handelt, kann ihr Umfang nach außen, d.h. gegenüber Dritten, nicht beschränkt werden. Beschränkungen im Innenverhältnis sind möglich. In diesem Fall kann der Prokurist mehr als er darf. Verletzt der Prokurist diese internen Beschränkungen, so hat dies zwar keine Auswirkungen auf das Rechtsgeschäft mit dem außenstehenden Dritten, es werden jedoch Schadenersatzpflichten im Innenverhältnis ausgelöst.

Zeichnung des Prokuristen

Der Prokurist hat der Firma seinen Namen mit einem die Prokura andeutenden Zusatz beizufügen (zB.: „per procura“ oder „ppa“).

Beendigung der Prokura

Der Unternehmer kann die Erteilung der Prokura jederzeit widerrufen. Die Prokura endet auch im Falle des Konkurses des Prokuristen oder des Unternehmers bzw. des Unternehmens. Durch den Tod des Vertretenen endet die Prokura nicht. Die Beendigung der Prokura ist zum Firmenbuch anzumelden.

Bild: © kim - Fotolia

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