Gemeinsam
höhere Ziele
erreichen.

Mit uns sind Sie in bester Begleitung
auf Ihrem Erfolgsweg.

Wir sind ihr kompetentes Steuerberatungsunternehmen im Herzen Wiens für die Bereiche Steuern, Internationales, Strategieberatung, Unternehmensberatung & Gründung, Bilanzierung, vereinbarte Prüfungshandlungen und sonstige Prüfungen, Umgründungen, Personalverrechnung und Buchhaltung. Unser Ziel ist es, nicht nur fachlich unsere Klienten auf ihrem Weg zu unterstützen, sondern sie auch auf einer persönlichen, wertschätzenden und vertrauensvollen Ebene zu betreuen. Die Kanzleiphilosophie, welche stets von Herrn Mag. Otmar Paugger gelehrt wird, lautet, dass wir in guten aber ebenso in schwierigen Zeiten stets ein Team mit den Klienten bilden um im Idealfall gemeinsam wachsen zu können.

Die Aus- und Weiterbildung ist einer der wichtigsten Werte unserer Kanzlei, um unseren Klienten bei komplexen Sachverhalten stets weiterhelfen zu können sowie diese ihnen leicht und verständlich erklären zu können.

„Wenn du es nicht einfach erklären kannst, hast du es nicht gut genug verstanden“

– Albert Einstein

Steuerberatung Konzentrieren Sie sich auf Ihr Unternehmen und Ihren Erfolg! Unsere Steuerberatung kümmert sich um alle Fragen des Steuerrechts.

Strategieberatung & Controlling Planung, Steuerung und Controlling sind wesentlich für die Unternehmensführung und -entwicklung.

Unternehmensberatung Mit uns haben Sie einen starken und kompetenten Partner an Ihrer Seite, um die richtigen Konzepte und Strategien zu entwickeln und zu implementieren.

Buchhaltung & Bilanzierung Die laufende Buchhaltung und das Rechnungswesen liefert Ihnen aussagekräftige Informationen als Grundlage für Ihre Unternehmensführung.

Personalverrechnung Vertretung in allen Abgaben- und Beitragsangelegenheiten vor den Behörden des Bundes, ...Nullacca epercil molupta temoluptat fuga. Ximagna temquia

Internationales Wir erarbeiten internationale Steuerkonzepte, überprüfen Verrechnunsgpreissysteme, beraten und bei grenzüberschreitenden Investitionen, Akquisitionen und Umstrukturierungen uvm.

Wir denken weiter
und größer.

Wir beraten Sie proaktiv und
strategisch.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend weiterentwickelnde Steuer- und Abgabenrecht fühlen sich viele Steuerpflichtige überfordert. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe.

Als Ihr Ratgeber in allen steuerlichen Angelegenheiten übernehmen wir für Sie gerne die Lösung Ihrer individuellen steuer- und abgabenrechtlichen Probleme. Dazu gehört auch die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Die Zusammenarbeit mit unseren Klienten ist uns wichtig.

Wir wissen Ihr Vertrauen in uns zu schätzen und daher sehen wir die partnerschaftliche und verlässliche Zusammenarbeit mit unseren Klienten neben unserem Fachwissen als wesentlchen Teil unserer Arbeit. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe, unkompliziert und darauf ausgerichtet Sie maximal zu entlasten.

Unsere Ausbildung, unsere Erfahrung, unser Wille zur ständigen Fortbildung und unsere Einstellung zu unserem Beruf sind Ihr Nutzen – wir bieten ein kompetentes Beratungsnetzwerk aus einer Hand. Wir freuen uns, Sie auf ein kostenloses Erstgespräch bei uns begrüßen zu dürfen!

LERNEN SIE UNS KENNEN

vereinbaren Sie ein kostenloses Erstgespräch

AKTUELLES

Management-Info - Archiv

Bewertung und Bilanzierung von Aktienoptionen im internationalen Vergleich

Mai 2012
Kategorien: Management-Info

Aktienoptionen stellen die bekannteste Form anteilsbasierter Vergütung dar. Die Idee das Management der Unternehmung mit Aktienoptionen (stock option plans) zu vergüten, stammt aus den USA und geht auf das Konzept der wertorientierten Unternehmensführung (Shareholder-Value) in den 80er Jahren zurück. Kerngedanke dieses Konzepts ist die konsequente Ausrichtung der unternehmerischen Entscheidungen an den Interessen der Eigenkapitalgeber und somit an der Maximierung des Eigenkapitals. In der praktischen Umsetzung ergibt sich u.a. das Problem, dass sich die Ziele der Eigenkapitalgeber und des Managements aufgrund unterschiedlicher Präferenzen häufig nicht übereinstimmen. Diese Konfliktsituation resultiert aus der Trennung von Eigentum und Verfügungsmacht und wird als Prinzipal-Agent-Problem bezeichnet. Zur Entschärfung des Interessenskonflikts wurden insbesondere Instrumente diskutiert, bei denen ein Manager motiviert wird, den Börsenkurs zu erhöhen. Bei dieser anreizkompatiblen Vergütung spielen Aktienoptionspläne (AOP) eine wichtige Rolle. Neben der Angleichung der Interessen von Management und Eigenkapitalgebern wird mit AOPs zudem das Ziel verfolgt, die Führungskräfte durch die Aussicht auf Wertsteigerung an das Unternehmen zu binden. Dieses Ziel wird insbesondere von jungen Unternehmen verfolgt, welche (noch) nicht über ausreichend Liquidität verfügen um konkurrenzfähige Gehälter zu bezahlen.

Seit geraumer Zeit werden kontroverse Diskussionen zwischen den nationalen und internationalen Standardsettern, Unternehmensvertretern, Anteilseigner und der interessierten Öffentlichkeit geführt. Im Mittelpunkt der Diskussionen steht die Frage, ob Aktienoptionen überhaupt und - wenn ja - wie im Jahresabschluss abzubilden sind. Von einigen großen Aktiengesellschaften wie Coca-Cola und Boeing wurden Aktienoptionen bereits freiwillig als Personalaufwand bilanziert. Die Aktionärsgruppe von Yahoo dagegen, stand der erfolgswirksamen Bilanzierung von Aktienoptionen vielmehr ablehnend gegenüber.

Im Jahr 2004 wurden in den IFRS mit der Verabschiedung des IFRS 2 „Shared-based Payment“ sowie in den US-GAAP mit der Verabschiedung des FAS 123r (revised 2004) eindeutige Lösungen gefunden. Die IASB und der FASB haben sich mittlerweile zugunsten einer aufwandswirksamen Behandlung des beizulegenden Zeitwertes von Aktienoptionen ausgesprochen. Eine Regelung zur bilanziellen Behandlung von Aktienoptionen im österreichischen UGB steht jedoch noch aus. Vielmehr erfolgt ihre Ableitung aus den allgemeinen GoB. Die Vorschriften des IFRS 2 sind auch für österreichische kapitalmarktorientierte Unternehmen von großer Brisanz, da diese seit dem 01.01.2005 ihre Konzernabschlüsse verpflichtend nach IFRS aufstellen müssen.

Aus bilanzieller Sicht ist es von grundlegender Bedeutung, in welcher Form die Aktienoptionen an Mitarbeiter beglichen werden. Grundsätzlich wird zwischen drei Arten von Aktienoptionen unterschieden: Echte Aktienoptionen, virtuelle Aktienoptionen sowie eine Kombination aus beiden. Im Vergleich zu echten Aktienoptionen, werden bei virtuellen Aktienoptionen keine Aktien ausgegeben, sondern lediglich die Differenz zwischen (dem bei der Ausübung geltenden) Aktienkurs und dem Ausübungskurs ausgezahlt. Im AktG ist, im Gegensatz zu IFRS und US-GAAP, zusätzlich noch die Art der Bedienung von Aktienoptionen von grundlegender Bedeutung für die bilanzielle Behandlung.

Nach IFRS 2 und FAS 123r ergibt sich die Höhe des zu erfassenden Personalaufwands - analog der deutschen Meinungsvertreter - aus dem beilzulegenden Zeitwert der vom Unternehmen empfangenden Arbeitsleistungen. Bei echten Aktienoptionen ist eine Kapitalrücklage zu dotieren, bei virtuellen Aktienoptionen ist als Gegenbuchung eine Rückstellung für ungewisse Verbindlichkeiten zu bilden. Bei einer Kombination von beiden Instrumenten sind sich die Standardsetter noch uneinig. Für die Folgebewertung erfolgt eine Differenzierung zwischen Optionsrechten für bereits erbrachte (Erfassung am Tag der Gewährung) oder noch zu erbringende Arbeitsleistung (Erfassung ratierlich über den Ausübungszeitraum).

Zahlreiche Studien aus den USA haben die Auswirkung der neuen Rechnungslegungsvorschriften analysiert. Die Aufwandsberücksichtigung spiegelt sich in einem niedrigeren Jahresergebnis und einem Rückgang der Gewinne je Aktie wider. Eine positive Entwicklung ist in der qualitativ hochwertigen Informationsversorgung der Anteilseigner durch die erhöhte Transparenz im Berichtswesen erkennbar. Durch die nunmehrige Aufwandsberücksichtigung sind Unternehmen zudem auf alternative Vergütungsformen wie „restricted stock“ mit zusätzlichen Leistungsbedingungen ausgewichen. Die Anforderungen an das bilanzierende Unternehmen sind wegen vermehrten Bilanzierungs-, Bewertungs- und Besteuerungsfragen und erhöhter administrativer Tätigkeiten gestiegen.

Bild: © Alterfalter - Fotolia

NEWSLETTER-ANMELDUNG

Sie möchten regelmäßig informiert werden?