Gemeinsam
höhere Ziele
erreichen.

Mit uns sind Sie in bester Begleitung
auf Ihrem Erfolgsweg.

Wir sind ihr kompetentes Steuerberatungsunternehmen im Herzen Wiens für die Bereiche Steuern, Internationales, Strategieberatung, Unternehmensberatung & Gründung, Bilanzierung, vereinbarte Prüfungshandlungen und sonstige Prüfungen, Umgründungen, Personalverrechnung und Buchhaltung. Unser Ziel ist es, nicht nur fachlich unsere Klienten auf ihrem Weg zu unterstützen, sondern sie auch auf einer persönlichen, wertschätzenden und vertrauensvollen Ebene zu betreuen. Die Kanzleiphilosophie, welche stets von Herrn Mag. Otmar Paugger gelehrt wird, lautet, dass wir in guten aber ebenso in schwierigen Zeiten stets ein Team mit den Klienten bilden um im Idealfall gemeinsam wachsen zu können.

Die Aus- und Weiterbildung ist einer der wichtigsten Werte unserer Kanzlei, um unseren Klienten bei komplexen Sachverhalten stets weiterhelfen zu können sowie diese ihnen leicht und verständlich erklären zu können.

„Wenn du es nicht einfach erklären kannst, hast du es nicht gut genug verstanden“

– Albert Einstein

Steuerberatung Konzentrieren Sie sich auf Ihr Unternehmen und Ihren Erfolg! Unsere Steuerberatung kümmert sich um alle Fragen des Steuerrechts.

Strategieberatung & Controlling Planung, Steuerung und Controlling sind wesentlich für die Unternehmensführung und -entwicklung.

Unternehmensberatung Mit uns haben Sie einen starken und kompetenten Partner an Ihrer Seite, um die richtigen Konzepte und Strategien zu entwickeln und zu implementieren.

Buchhaltung & Bilanzierung Die laufende Buchhaltung und das Rechnungswesen liefert Ihnen aussagekräftige Informationen als Grundlage für Ihre Unternehmensführung.

Personalverrechnung Vertretung in allen Abgaben- und Beitragsangelegenheiten vor den Behörden des Bundes, ...Nullacca epercil molupta temoluptat fuga. Ximagna temquia

Internationales Wir erarbeiten internationale Steuerkonzepte, überprüfen Verrechnunsgpreissysteme, beraten und bei grenzüberschreitenden Investitionen, Akquisitionen und Umstrukturierungen uvm.

Wir denken weiter
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Wir beraten Sie proaktiv und
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Durch das immer komplexer werdende und sich laufend weiterentwickelnde Steuer- und Abgabenrecht fühlen sich viele Steuerpflichtige überfordert. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe.

Als Ihr Ratgeber in allen steuerlichen Angelegenheiten übernehmen wir für Sie gerne die Lösung Ihrer individuellen steuer- und abgabenrechtlichen Probleme. Dazu gehört auch die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

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Wir wissen Ihr Vertrauen in uns zu schätzen und daher sehen wir die partnerschaftliche und verlässliche Zusammenarbeit mit unseren Klienten neben unserem Fachwissen als wesentlchen Teil unserer Arbeit. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe, unkompliziert und darauf ausgerichtet Sie maximal zu entlasten.

Unsere Ausbildung, unsere Erfahrung, unser Wille zur ständigen Fortbildung und unsere Einstellung zu unserem Beruf sind Ihr Nutzen – wir bieten ein kompetentes Beratungsnetzwerk aus einer Hand. Wir freuen uns, Sie auf ein kostenloses Erstgespräch bei uns begrüßen zu dürfen!

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AKTUELLES

Management-Info - Archiv

Verschärfungen durch das Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz

März 2015
Kategorien: Management-Info

Mit dem mit 1. Jänner 2015 in Kraft getretenen Lohn- und Sozialdumpingbekämpfungsgesetz ist es für Arbeitgeber zu signifikanten Verschärfungen im Zusammenhang mit Unterentlohnung von Arbeitnehmern gekommen. Die wichtigsten Aspekte sollen nachfolgend dargestellt werden.

Strafbarkeit auch in Abhängigkeit vom Entgelt

Während bisher das Unterschreiten des kollektivvertraglichen Grundlohns strafbar war, kann es nunmehr auch zu einer Verwaltungsstrafe kommen, wenn das kollektivvertragliche (bzw. das durch Gesetz oder Verordnung normierte) Entgelt unterschritten wird. Maßgeblich für die Entgeltberechnung sind demnach auch Überstunden und Zuschläge, nicht aber Aufwandersatz bzw. Entgeltbestandteile, die von der Sozialversicherungsbeitragspflicht befreit sind. Ebenso nicht zu einer Verwaltungsstrafe kann es im Zusammenhang mit Entgelten kommen, die auf Betriebsvereinbarung oder Arbeitsvertrag beruhen.

Drastische Strafen

Kommt es zu einer Verwaltungsstrafe, so beträgt diese pro betroffenem Arbeitnehmer zwischen 1.000 € und 10.000 €. Im Wiederholungsfall sind sogar Strafen von bis zu 20.000 € möglich. Erhöht werden die Strafen auch, wenn eine Unterzahlung von mehr als drei Arbeitnehmern vorliegt. Die Strafen betragen dann pro betroffenem Arbeitnehmer zwischen 2.000 € und 20.000 € und im Wiederholungsfall bis zu 50.000 €.

Fälligkeit bei Strafbarkeit

Im Falle von Strafbarkeit ist auf die Lohnperiode bzw. die Fälligkeit abzustellen. Bei einer Überstundenpauschale wird eine Nachzahlung somit regelmäßig am Ende des Jahres fällig sein. Bei Sonderzahlungen wird auf das Kalenderjahr abgestellt, weshalb es nicht darauf ankommt, wann welcher Teil der Sonderzahlung geleistet wird.

Entfall und Nachsicht von Strafen

Der Strafe bei Unterentlohnung kann entgangen werden, indem die Differenz (aller Entgelte) schon vor der Erhebung aufgrund von Lohn- und Sozialdumping durch die zuständigen Behörden vom Dienstgeber nachgezahlt wird. Außerdem ist unter bestimmten Voraussetzungen von einer Anzeige und Strafe abzusehen, selbst wenn bereits Ermittlungen gegen den Dienstgeber aufgenommen worden sind. In diesem Fall ist die Nachzahlung als „tätige Reue“ möglich, wobei jedenfalls vorausgesetzt wird, dass keine Unterzahlung im erheblichen Ausmaß vorliegt bzw. die Unterzahlung nur auf leicht fahrlässiges Verhalten des Dienstgebers zurückzuführen ist.

Bild: © Eisenhans - Fotolia

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