Gemeinsam
höhere Ziele
erreichen.

Mit uns sind Sie in bester Begleitung
auf Ihrem Erfolgsweg.

Wir sind ihr kompetentes Steuerberatungsunternehmen im Herzen Wiens für die Bereiche Steuern, Internationales, Strategieberatung, Unternehmensberatung & Gründung, Bilanzierung, vereinbarte Prüfungshandlungen und sonstige Prüfungen, Umgründungen, Personalverrechnung und Buchhaltung. Unser Ziel ist es, nicht nur fachlich unsere Klienten auf ihrem Weg zu unterstützen, sondern sie auch auf einer persönlichen, wertschätzenden und vertrauensvollen Ebene zu betreuen. Die Kanzleiphilosophie, welche stets von Herrn Mag. Otmar Paugger gelehrt wird, lautet, dass wir in guten aber ebenso in schwierigen Zeiten stets ein Team mit den Klienten bilden um im Idealfall gemeinsam wachsen zu können.

Die Aus- und Weiterbildung ist einer der wichtigsten Werte unserer Kanzlei, um unseren Klienten bei komplexen Sachverhalten stets weiterhelfen zu können sowie diese ihnen leicht und verständlich erklären zu können.

„Wenn du es nicht einfach erklären kannst, hast du es nicht gut genug verstanden“

– Albert Einstein

Steuerberatung Konzentrieren Sie sich auf Ihr Unternehmen und Ihren Erfolg! Unsere Steuerberatung kümmert sich um alle Fragen des Steuerrechts.

Strategieberatung & Controlling Planung, Steuerung und Controlling sind wesentlich für die Unternehmensführung und -entwicklung.

Unternehmensberatung Mit uns haben Sie einen starken und kompetenten Partner an Ihrer Seite, um die richtigen Konzepte und Strategien zu entwickeln und zu implementieren.

Buchhaltung & Bilanzierung Die laufende Buchhaltung und das Rechnungswesen liefert Ihnen aussagekräftige Informationen als Grundlage für Ihre Unternehmensführung.

Personalverrechnung Vertretung in allen Abgaben- und Beitragsangelegenheiten vor den Behörden des Bundes, ...Nullacca epercil molupta temoluptat fuga. Ximagna temquia

Internationales Wir erarbeiten internationale Steuerkonzepte, überprüfen Verrechnunsgpreissysteme, beraten und bei grenzüberschreitenden Investitionen, Akquisitionen und Umstrukturierungen uvm.

Wir denken weiter
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Durch das immer komplexer werdende und sich laufend weiterentwickelnde Steuer- und Abgabenrecht fühlen sich viele Steuerpflichtige überfordert. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe.

Als Ihr Ratgeber in allen steuerlichen Angelegenheiten übernehmen wir für Sie gerne die Lösung Ihrer individuellen steuer- und abgabenrechtlichen Probleme. Dazu gehört auch die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

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Wir wissen Ihr Vertrauen in uns zu schätzen und daher sehen wir die partnerschaftliche und verlässliche Zusammenarbeit mit unseren Klienten neben unserem Fachwissen als wesentlchen Teil unserer Arbeit. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe, unkompliziert und darauf ausgerichtet Sie maximal zu entlasten.

Unsere Ausbildung, unsere Erfahrung, unser Wille zur ständigen Fortbildung und unsere Einstellung zu unserem Beruf sind Ihr Nutzen – wir bieten ein kompetentes Beratungsnetzwerk aus einer Hand. Wir freuen uns, Sie auf ein kostenloses Erstgespräch bei uns begrüßen zu dürfen!

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AKTUELLES

Management-Info - Archiv

Niedrigeres Haftungsrisiko für ehrenamtlich tätige Rechnungsprüfer eines Vereins

November 2015
Kategorien: Management-Info

In Österreich erfreuen sich Vereine, z.B. Sportvereine oder Kulturvereine, schon seit jeher großer Beliebtheit. Insbesondere bei kleinen Vereinen sind die Organe des Vereins (Obmann, Kassier, Rechnungsprüfer usw.) von Vereinsmitgliedern besetzt, welche diese Aufgaben ehrenamtlich und somit unentgeltlich übernehmen. Mit der Vereinsgesetz Novelle-2011 ist es zu Haftungserleichterungen für ehrenamtlich tätige Rechnungsprüfer gekommen.

Jeder Verein hat zumindest 2 Rechnungsprüfer zu bestellen, deren Hauptaufgabe es ist, die Finanzgebarung des Vereins in Hinblick auf die Ordnungsmäßigkeit der Rechnungslegung und die statutenmäßige Verwendung der Mittel, innerhalb von vier Monaten ab Erstellung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung zu prüfen. Sie haben die Ordnungsmäßigkeit zu bestätigen bzw. auf Mängel hinzuweisen wie auch auf ungewöhnliche Einnahmen oder Ausgaben (insbesondere Insichgeschäfte) einzugehen. Die Prüfung der Einnahmen-Ausgaben-Rechnung durch (ehrenamtliche) Rechnungsprüfer lässt auf kleine bzw. mittelgroße Vereine schließen, da Vereine, die in zwei aufeinander folgenden Rechnungsjahren gewöhnliche Einnahmen oder Ausgaben von mehr als 1 Mio. € aufweisen, einen Jahresabschluss aufstellen müssen. Sofern sogar Einnahmen oder Ausgaben i.H.v. 3 Mio. € vorliegen oder die jährlich gesammelten Spenden 1 Mio. € übersteigen, ist eine Abschlussprüfung durch einen Abschlussprüfer verpflichtend. Der regelmäßig gegen Entgelt tätige Abschlussprüfer übernimmt dann die Aufgaben der Rechnungsprüfer.

Haftung gegenüber dem Verein und gegenüber Dritten

Wenn Organe eines Vereins bei der Ausübung ihrer Aufgaben einen Schaden verursachen, können sie grundsätzlich intern, d.h. gegenüber dem Verein, als auch extern (z.B. gegenüber Dritten, die auf die ordnungsgemäße Führung des Vereins vertrauen) persönlich haften. Damit nicht schon jede kleine Unachtsamkeit oder gar purer Zufall zur Haftung führen, ist das Ausmaß der Vorwerfbarkeit des fehlbaren Verhaltens für die Haftung entscheidend. Dieses ist wiederum auch von der Sorgfalt, den Fähigkeiten und Kenntnissen des Organs und auch von der Größe des Vereins (und indirekt von der erwarteten Professionalität des Auftretens) abhängig.

Nunmehr haftet ein unentgeltlich agierender Rechnungsprüfer dem Verein gegenüber (und somit intern) nur bei Vorsatz oder großer Fahrlässigkeit, es sei denn, es ist etwas anderes vereinbart oder in den Statuten des Vereins festgelegt. Gegenüber Dritten ist die Ausgangssituation komplexer, da eine Einschränkung der Haftung nicht zu Lasten von Dritten (z.B. von Gläubigern des Vereins) gehen soll. Folglich besteht die persönliche Haftung des Rechnungsprüfers gegenüber Dritten vor allem bei Vorsatz oder grob fahrlässigem Verhalten.

Bei leichter Fahrlässigkeit besteht die Haftung des Rechnungsprüfers grundsätzlich auch, er kann sich jedoch gegenüber dem Verein regressieren bzw. die Abdeckung durch eine Organ oder Manager Haftpflichtversicherung des Vereins verlangen.

Bild: © estima - Fotolia

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