Gemeinsam
höhere Ziele
erreichen.

Mit uns sind Sie in bester Begleitung
auf Ihrem Erfolgsweg.

Wir sind ihr kompetentes Steuerberatungsunternehmen im Herzen Wiens für die Bereiche Steuern, Internationales, Strategieberatung, Unternehmensberatung & Gründung, Bilanzierung, vereinbarte Prüfungshandlungen und sonstige Prüfungen, Umgründungen, Personalverrechnung und Buchhaltung. Unser Ziel ist es, nicht nur fachlich unsere Klienten auf ihrem Weg zu unterstützen, sondern sie auch auf einer persönlichen, wertschätzenden und vertrauensvollen Ebene zu betreuen. Die Kanzleiphilosophie, welche stets von Herrn Mag. Otmar Paugger gelehrt wird, lautet, dass wir in guten aber ebenso in schwierigen Zeiten stets ein Team mit den Klienten bilden um im Idealfall gemeinsam wachsen zu können.

Die Aus- und Weiterbildung ist einer der wichtigsten Werte unserer Kanzlei, um unseren Klienten bei komplexen Sachverhalten stets weiterhelfen zu können sowie diese ihnen leicht und verständlich erklären zu können.

„Wenn du es nicht einfach erklären kannst, hast du es nicht gut genug verstanden“

– Albert Einstein

Steuerberatung Konzentrieren Sie sich auf Ihr Unternehmen und Ihren Erfolg! Unsere Steuerberatung kümmert sich um alle Fragen des Steuerrechts.

Strategieberatung & Controlling Planung, Steuerung und Controlling sind wesentlich für die Unternehmensführung und -entwicklung.

Unternehmensberatung Mit uns haben Sie einen starken und kompetenten Partner an Ihrer Seite, um die richtigen Konzepte und Strategien zu entwickeln und zu implementieren.

Buchhaltung & Bilanzierung Die laufende Buchhaltung und das Rechnungswesen liefert Ihnen aussagekräftige Informationen als Grundlage für Ihre Unternehmensführung.

Personalverrechnung Vertretung in allen Abgaben- und Beitragsangelegenheiten vor den Behörden des Bundes, ...Nullacca epercil molupta temoluptat fuga. Ximagna temquia

Internationales Wir erarbeiten internationale Steuerkonzepte, überprüfen Verrechnunsgpreissysteme, beraten und bei grenzüberschreitenden Investitionen, Akquisitionen und Umstrukturierungen uvm.

Wir denken weiter
und größer.

Wir beraten Sie proaktiv und
strategisch.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend weiterentwickelnde Steuer- und Abgabenrecht fühlen sich viele Steuerpflichtige überfordert. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe.

Als Ihr Ratgeber in allen steuerlichen Angelegenheiten übernehmen wir für Sie gerne die Lösung Ihrer individuellen steuer- und abgabenrechtlichen Probleme. Dazu gehört auch die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Die Zusammenarbeit mit unseren Klienten ist uns wichtig.

Wir wissen Ihr Vertrauen in uns zu schätzen und daher sehen wir die partnerschaftliche und verlässliche Zusammenarbeit mit unseren Klienten neben unserem Fachwissen als wesentlchen Teil unserer Arbeit. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe, unkompliziert und darauf ausgerichtet Sie maximal zu entlasten.

Unsere Ausbildung, unsere Erfahrung, unser Wille zur ständigen Fortbildung und unsere Einstellung zu unserem Beruf sind Ihr Nutzen – wir bieten ein kompetentes Beratungsnetzwerk aus einer Hand. Wir freuen uns, Sie auf ein kostenloses Erstgespräch bei uns begrüßen zu dürfen!

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AKTUELLES

Management-Info - Archiv

Rechnungslegungsänderungs­gesetz 2014 - Spezial - Teil 3

November 2016
Kategorien: Management-Info

Weitere wichtige Änderungen durch das RÄG 2014

Neben den ausgewählten Highlights des RÄG 2014 sind vor allem folgende Änderungen von Bedeutung.

  • Allgemeine Rechnungslegungsgrundsätze: Kodifizierung des Grundsatzes der Wesentlichkeit und des wirtschaftlichen Gehalts, wobei diese Begriffe in der Praxis ohnehin schon weitgehend etabliert sind.
  • Vorgaben zur Abschreibungsdauer eines Firmenwertes: Sofern die Nutzungsdauer nicht verlässlich geschätzt werden kann, hat die Abschreibung über 10 Jahre zu erfolgen (gilt nicht für bereits bilanzierte Firmenwerte). Eine Zuschreibung nach einer außerplanmäßigen Abschreibung ist nicht zulässig. Die Nutzungsdauer ist im Anhang anzugeben.
  • Bilanzposten der unversteuerten Rücklagen wird abgeschafft: Die Position der unversteuerten Rücklagen (§ 205 UGB) wird ersatzlos gestrichen. Bestehende unversteuerte Rücklagen sind unmittelbar in die Gewinnrücklage einzustellen. Damit verbundene (passive) Steuerlatenzen werden durch Bildung einer Rückstellung berücksichtigt. Die Bestimmung zum Wegfall der unversteuerten Rücklagen ist rückwirkend anzuwenden, so dass sich auch die als Vergleichsperiode abgebildete Gewinn- und Verlustrechnung 2015 ändert.
  • Zuschreibung bei Finanzanlagen, Sachanlagen (§ 204 UGB): Das Wahlrecht, auf Zuschreibungen zu verzichten, wenn der niedrigere Wert auch steuerlich beibehalten werden kann, entfällt künftig (Zuschreibungspflicht bei Wegfall der Gründe für eine außerplanmäßige Abschreibung). Durch die Abschaffung dieses Wahlrechts besteht für sämtliche Güter des Anlagevermögens (aber auch des Umlaufvermögens) eine Zuschreibungspflicht – ausgenommen ist nur der Firmenwert, für den ein Zuschreibungsverbot gilt. Die Zuschreibungspflicht gilt rückwirkend für die bis zum 31.12.2015 eingetretenen Wertaufholungen. Steuerlich gibt es eine Übergangsregelung, welche die Einstellung des Zuschreibungsbetrags in eine (außerbilanzielle) unversteuerte Rücklage ermöglicht. Auch im UGB gibt es die Möglichkeit, durch die Bildung eines passiven Rechnungsabgrenzungspostens die Zuschreibung aufzuschieben. Im Jahr 2016 eingetretene Wertaufholungen sind jedoch voll ergebniswirksam. Eine Ausschüttungssperre für Erträge aus der Zuschreibung besteht im Gegensatz zu den bisherigen Bilanzierungsbestimmungen nicht mehr.
  • Herstellungskosten von Sachanlagen und Vorräten: Hier erfolgt eine Harmonisierung mit den steuerlichen Bewertungsansätzen. Dadurch besteht nunmehr eine bilanzielle Aktivierungspflicht (bisher Wahlrecht) für angemessene fixe und variable Gemeinkosten.
  • Disagio: Durch eine Änderung in § 198 Abs. 7 UGB wird eine Aktivierungspflicht (bisher Wahlrecht) für ein Disagio normiert. Ein Disagio liegt vor, wenn der Rückzahlungsbetrag einer Verbindlichkeit zum Zeitpunkt ihrer Begründung höher ist als ihr Auszahlungsbetrag. Dies gilt für ab dem 1.1.2016 aufgenommene Finanzierungen.
  • Konzernabschlüsse: Anhebung der Schwellenwerte für die Ausnahme von der Konsolidierung für mittlere Gruppen (Nettomethode: 20 Mio.€ Bilanzsumme statt bisher 17,5 Mio.€ und 40 Mio.€ Umsatzerlöse statt bisher 35 Mio.€; bei der Bruttomethode: 24 Mio.€ Bilanzsumme statt bisher 21 Mio.€ und 48 Mio.€ Umsatzerlöse statt bisher 42 Mio.€). Weiters wird bei neuen Erstkonsolidierungen die Buchwertmethode abgeschafft. Bei der Equity-Methode wird die in der Praxis ohnehin nicht allzu sehr verbreitete Kapitalanteilsmethode abgeschafft.
  • Anhang: Die Angabeverpflichtungen im Anhang werden neu geregelt. Vor allem bei kleinen Gesellschaften werden die Angaben gestrafft. Bei mittelgroßen und großen Gesellschaften kommen allerdings zum Teil zusätzliche Angaben hinzu.

Bild: © Frank Merfort - Fotolia

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