Gemeinsam
höhere Ziele
erreichen.

Mit uns sind Sie in bester Begleitung
auf Ihrem Erfolgsweg.

Wir sind ihr kompetentes Steuerberatungsunternehmen im Herzen Wiens für die Bereiche Steuern, Internationales, Strategieberatung, Unternehmensberatung & Gründung, Bilanzierung, vereinbarte Prüfungshandlungen und sonstige Prüfungen, Umgründungen, Personalverrechnung und Buchhaltung. Unser Ziel ist es, nicht nur fachlich unsere Klienten auf ihrem Weg zu unterstützen, sondern sie auch auf einer persönlichen, wertschätzenden und vertrauensvollen Ebene zu betreuen. Die Kanzleiphilosophie, welche stets von Herrn Mag. Otmar Paugger gelehrt wird, lautet, dass wir in guten aber ebenso in schwierigen Zeiten stets ein Team mit den Klienten bilden um im Idealfall gemeinsam wachsen zu können.

Die Aus- und Weiterbildung ist einer der wichtigsten Werte unserer Kanzlei, um unseren Klienten bei komplexen Sachverhalten stets weiterhelfen zu können sowie diese ihnen leicht und verständlich erklären zu können.

„Wenn du es nicht einfach erklären kannst, hast du es nicht gut genug verstanden“

– Albert Einstein

Steuerberatung Konzentrieren Sie sich auf Ihr Unternehmen und Ihren Erfolg! Unsere Steuerberatung kümmert sich um alle Fragen des Steuerrechts.

Strategieberatung & Controlling Planung, Steuerung und Controlling sind wesentlich für die Unternehmensführung und -entwicklung.

Unternehmensberatung Mit uns haben Sie einen starken und kompetenten Partner an Ihrer Seite, um die richtigen Konzepte und Strategien zu entwickeln und zu implementieren.

Buchhaltung & Bilanzierung Die laufende Buchhaltung und das Rechnungswesen liefert Ihnen aussagekräftige Informationen als Grundlage für Ihre Unternehmensführung.

Personalverrechnung Vertretung in allen Abgaben- und Beitragsangelegenheiten vor den Behörden des Bundes, ...Nullacca epercil molupta temoluptat fuga. Ximagna temquia

Internationales Wir erarbeiten internationale Steuerkonzepte, überprüfen Verrechnunsgpreissysteme, beraten und bei grenzüberschreitenden Investitionen, Akquisitionen und Umstrukturierungen uvm.

Wir denken weiter
und größer.

Wir beraten Sie proaktiv und
strategisch.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend weiterentwickelnde Steuer- und Abgabenrecht fühlen sich viele Steuerpflichtige überfordert. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe.

Als Ihr Ratgeber in allen steuerlichen Angelegenheiten übernehmen wir für Sie gerne die Lösung Ihrer individuellen steuer- und abgabenrechtlichen Probleme. Dazu gehört auch die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Die Zusammenarbeit mit unseren Klienten ist uns wichtig.

Wir wissen Ihr Vertrauen in uns zu schätzen und daher sehen wir die partnerschaftliche und verlässliche Zusammenarbeit mit unseren Klienten neben unserem Fachwissen als wesentlchen Teil unserer Arbeit. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe, unkompliziert und darauf ausgerichtet Sie maximal zu entlasten.

Unsere Ausbildung, unsere Erfahrung, unser Wille zur ständigen Fortbildung und unsere Einstellung zu unserem Beruf sind Ihr Nutzen – wir bieten ein kompetentes Beratungsnetzwerk aus einer Hand. Wir freuen uns, Sie auf ein kostenloses Erstgespräch bei uns begrüßen zu dürfen!

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AKTUELLES

Management-Info - Archiv

Unbestellte Warenlieferungen sind als aggressive Geschäftspraktik verboten

August 2018
Kategorien: Management-Info

Der Kampf um Kunden und Marktanteile bringt es mit sich, dass sich Unternehmen der unterschiedlichsten Werbe- sowie Kundenbindungsmethoden bedienen. Von Sammelpässen, Treuepunkten, Sonderangeboten reicht die Bandbreite bis hin zu Probepackungen, Probeabonnements usw. Abgesehen von der betriebswirtschaftlichen Wirksamkeit der unterschiedlichen Methoden sollte stets darauf geachtet werden, dass dabei keine rechtlichen Grenzen, insbesondere jene des Konsumentenschutzgesetzes, überschritten werden.

Der Oberste Gerichtshof (GZ 4 Ob 68/18f vom 29.5.2018) hatte sich unlängst mit der Frage auseinanderzusetzen, ob eine kreative Werbeaktion eines Verlagshauses noch im Rahmen des Erlaubten liegt oder bereits eine verbotene aggressive Geschäftspraktik darstellt. Grundsätzlich maßgebend ist hier das Bundesgesetz gegen unlauteren Wettbewerb (UWG), welches aggressive oder irreführende Geschäftspraktiken ("Kundenfang") verbietet. Die sogenannte "schwarze Liste" des UWG enthält eine abschließende Aufzählung unzulässiger Geschäftspraktiken. Diese Geschäftspraktiken irreführender oder aggressiver Natur sind unter allen Umständen unlauter und umfassen beispielsweise "das Anbieten von Wettbewerben und Preisausschreiben, ohne dass die beschriebenen Preise oder ein angemessenes Äquivalent vergeben werden" oder "das Erwecken des Eindrucks, der Umworbene könne die Räumlichkeiten ohne Vertragsabschluss nicht verlassen" (etwa in Folge von Einschüchterung).

Weite Auslegung des "Gewerbetreibenden" zum Schutz des Konsumenten

Im konkreten Fall wurden Abonnenten einer Tageszeitung zusätzlich zwei Magazine für ein Monat gratis zugestellt. Die Kunden können nach Ablauf der Testphase die Magazine abbestellen, sofern sie das einmalige Sonderangebot zu einem Aufpreis von 4 € pro Monat nicht in Anspruch nehmen möchten. Der OGH bestätigte die Ansicht der Vorinstanzen und sah in dieser Konstellation eine aggressive Geschäftspraktik. Es handelt sich dabei nämlich um eine Form unbestellter Waren und Dienstleistungen. Die "schwarze Liste" des UWG sieht darin konkret "die Aufforderung des Verbrauchers zur sofortigen oder späteren Zahlung oder zur Rücksendung oder Verwahrung von Produkten, die der Gewerbetreibende ohne Veranlassung des Verbrauchers geliefert hat". Der Begriff Gewerbetreibender ist für die Schutzfunktion weit auszulegen und umfasst jedes Unternehmen i.S.d. UGB und des KSchG. Entscheidend ist überdies, dass keine Zwangslage beim Verbraucher hervorgerufen werden darf. Daran ändert auch nichts, dass in der vorliegenden Situation keine gleichzeitige Zusendung der Ware und der Zahlungsaufforderung erfolgt war.

Bild: © NAN - Fotolia

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