Gemeinsam
höhere Ziele
erreichen.

Mit uns sind Sie in bester Begleitung
auf Ihrem Erfolgsweg.

Wir sind ihr kompetentes Steuerberatungsunternehmen im Herzen Wiens für die Bereiche Steuern, Internationales, Strategieberatung, Unternehmensberatung & Gründung, Bilanzierung, vereinbarte Prüfungshandlungen und sonstige Prüfungen, Umgründungen, Personalverrechnung und Buchhaltung. Unser Ziel ist es, nicht nur fachlich unsere Klienten auf ihrem Weg zu unterstützen, sondern sie auch auf einer persönlichen, wertschätzenden und vertrauensvollen Ebene zu betreuen. Die Kanzleiphilosophie, welche stets von Herrn Mag. Otmar Paugger gelehrt wird, lautet, dass wir in guten aber ebenso in schwierigen Zeiten stets ein Team mit den Klienten bilden um im Idealfall gemeinsam wachsen zu können.

Die Aus- und Weiterbildung ist einer der wichtigsten Werte unserer Kanzlei, um unseren Klienten bei komplexen Sachverhalten stets weiterhelfen zu können sowie diese ihnen leicht und verständlich erklären zu können.

„Wenn du es nicht einfach erklären kannst, hast du es nicht gut genug verstanden“

– Albert Einstein

Steuerberatung Konzentrieren Sie sich auf Ihr Unternehmen und Ihren Erfolg! Unsere Steuerberatung kümmert sich um alle Fragen des Steuerrechts.

Strategieberatung & Controlling Planung, Steuerung und Controlling sind wesentlich für die Unternehmensführung und -entwicklung.

Unternehmensberatung Mit uns haben Sie einen starken und kompetenten Partner an Ihrer Seite, um die richtigen Konzepte und Strategien zu entwickeln und zu implementieren.

Buchhaltung & Bilanzierung Die laufende Buchhaltung und das Rechnungswesen liefert Ihnen aussagekräftige Informationen als Grundlage für Ihre Unternehmensführung.

Personalverrechnung Vertretung in allen Abgaben- und Beitragsangelegenheiten vor den Behörden des Bundes, ...Nullacca epercil molupta temoluptat fuga. Ximagna temquia

Internationales Wir erarbeiten internationale Steuerkonzepte, überprüfen Verrechnunsgpreissysteme, beraten und bei grenzüberschreitenden Investitionen, Akquisitionen und Umstrukturierungen uvm.

Wir denken weiter
und größer.

Wir beraten Sie proaktiv und
strategisch.

Durch das immer komplexer werdende und sich laufend weiterentwickelnde Steuer- und Abgabenrecht fühlen sich viele Steuerpflichtige überfordert. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe.

Als Ihr Ratgeber in allen steuerlichen Angelegenheiten übernehmen wir für Sie gerne die Lösung Ihrer individuellen steuer- und abgabenrechtlichen Probleme. Dazu gehört auch die Vertretung vor den Abgabenbehörden.

Die Zusammenarbeit mit unseren Klienten ist uns wichtig.

Wir wissen Ihr Vertrauen in uns zu schätzen und daher sehen wir die partnerschaftliche und verlässliche Zusammenarbeit mit unseren Klienten neben unserem Fachwissen als wesentlchen Teil unserer Arbeit. Wir bieten professionelle und verlässliche Hilfe, unkompliziert und darauf ausgerichtet Sie maximal zu entlasten.

Unsere Ausbildung, unsere Erfahrung, unser Wille zur ständigen Fortbildung und unsere Einstellung zu unserem Beruf sind Ihr Nutzen – wir bieten ein kompetentes Beratungsnetzwerk aus einer Hand. Wir freuen uns, Sie auf ein kostenloses Erstgespräch bei uns begrüßen zu dürfen!

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AKTUELLES

Management-Info - Archiv

Anspruch auf Maklerprovision auch bei "indirekter Vermittlung"

Dezember 2015
Kategorien: Management-Info

Immobilienmakler befinden sich in der oftmals undankbaren Situation, dass der Immobilienverkäufer trotz erfolgreicher Vermittlung den Anteil des Maklers an diesem Erfolg nicht zu würdigen vermag und umgekehrt der Käufer partout nicht einsieht, wieso er zusätzlich zu dem Kaufpreis der Immobilie noch die nicht unerhebliche Maklerprovision bezahlen soll.

Der OGH hatte sich unlängst (GZ 8 Ob 74/15p vom 29.10.2015) mit einem Fall auseinanderzusetzen, in dem ein Hausverkäufer zwar die Dienste eines Immobilienmaklers genutzt hatte, jedoch wenige Wochen nach der erfolglosen Inanspruchnahme der Maklerdienstleistung das Haus (ohne Makler) über eine Internetplattform erfolgreich verkaufen konnte.

Der OGH schloss sich den Entscheidungen der Vorinstanzen an und billigte den Anspruch des Immobilienmaklers auf die Verkaufsprovision. Der Ausgangspunkt für die Verdienstlichkeit und somit für den Provisionsanspruch ist üblicherweise bei einem Immobilienmakler dann erreicht, wenn dem Kaufinteressenten das zu verkaufende Objekt gezeigt oder dem Geschäftsherrn (= Verkäufer) der Name des Kaufinteressenten bekanntgegeben wird. Da im konkreten Fall der Makler den Besichtigungstermin organisiert hat, an dem die späteren Käufer das Objekt zum ersten Mal in Augenschein nehmen konnten, ist er jedenfalls für den erfolgreichen Verkauf der Immobilie mitverantwortlich.

Anders ausgedrückt kann die Maklerprovision (als Kostenfaktor für Verkäufer oder Käufer) nicht dadurch umgangen werden, dass während des aufrechten Vertragsverhältnisses mit dem Immobilienmakler das durch den Makler vermittelte niedrigere Kaufangebot (in einem ersten Schritt) vom Verkäufer ausgeschlagen wird.

Wenn dann wenige Wochen später der Verkäufer selbst eine Annonce über ein Internetportal schaltet und im Endeffekt diesem niedrigeren Kaufangebot dieses Interessenten doch zustimmt, waren immer noch die Vermittlungsaktivitäten des Immobilienmaklers für den Verkaufsabschluss mitursächlich. Es geht nämlich die Kausalität zwischen Maklertätigkeit und Vertragsabschluss nicht schon deshalb verloren, weil zwischenzeitlich auch andere Ursachen für den erfolgreichen Vertragsabschluss gesetzt worden sind.

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